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Kammgarngewebe aus überwiegend, aber weniger als 85 GHT Wolle oder feinen Tierhaaren, hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Spinnfasern gemischt und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g (ausgenommen Gewebe des technischen Bedarfs der Position 5911)
Kammgarngewebe aus überwiegend, aber weniger als 85 GHT Wolle oder feinen Tierhaaren, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g (ausgenommen hauptsächlich oder ausschließlich mit synthetischen oder künstlichen Filamenten oder Spinnfasern gemischte Gewebe oder Gewebe mit einem Anteil an Seide, Schappeseide oder Bourretteseide von mehr als 10 GHT sowie Gewebe des technischen Bedarfs der Position 5911)
Fotografische Filme, in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, nicht gelocht, für mehrfarbige Aufnahmen, mit einer Breite von 16 mm bis 35 mm und einer Länge von 30 m oder weniger (ausg. aus Papier, Pappe und Spinnstoffen; Filme für Diapositive)
Offene Gewebe aus Glasfaser, mit einer Breite von 30 cm oder weniger
Garne und Vorgarne aus Glasfasern (ausg. Stapelfasern mit einer Länge von 50 mm oder weniger (chopped strands) und Glasseidenstränge (Rovings))
Rohre und Hohlprofile, nahtlos, mit kreisförmigem Querschnitt, aus nicht rostendem Stahl, mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger (ausg. kaltgezogen oder kaltgewalzt, Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art „line pipe“ sowie Futterrohre und Steigrohre von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art „casing, tubing“)
Rohre und Hohlprofile, nahtlos, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger (ausg. kaltgezogen oder kaltgewalzt, aus Gusseisen, Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art „line pipe“, Futterrohre, Steigrohre und Bohrgestänge von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art „casing, tubing, drill pipe“ sowie Gewinderohre der Unterposition 73043950)
Rohre und Hohlprofile, nahtlos, mit kreisförmigem Querschnitt, aus legiertem, anderem als nicht rostendem Stahl, kaltgezogen oder kaltgewalzt, gerade und von gleichmäßiger Wanddicke, mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger (ausg. Rohre und Hohlprofile der Unterpos. 730419 bis 730429)
Rohre und Hohlprofile, nahtlos, mit kreisförmigem Querschnitt, aus legiertem, anderem als nicht rostendem Stahl, nicht kaltgezogen oder kaltgewalzt, gerade und von gleichmäßiger Wanddicke, mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,9 bis 1,15 GHT und an Chrom von 0,5 bis 2 GHT, auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,5 GHT oder weniger, (ausg. Rohre und Hohlprofile der Unterpos. 730419 bis 730429)
Rohre und Hohlprofile, nahtlos, mit kreisförmigem Querschnitt, aus legiertem, anderem als nicht rostendem Stahl, mit einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger (ausg. kaltgezogen oder kaltgewalzt, Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art „line pipe“, Futterrohre und Steigrohre von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art „casing, tubing“ sowie Erzeugnisse der Unterpos. 73045930)
Aluminium-Verbundplatte, mit einer Dicke von 0,2 mm oder weniger
810690
Unterposition
Bismut und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott, mit einem Bismutgehalt von 99,99 GHT oder weniger, a.n.g. (ausg. Aschen und Rückstände, Bismut enthaltend)
Bismut in Rohform, Bismut-Pulver, Abfälle und Schrott, mit einem Bismutgehalt von 99,99 GHT oder weniger
Bismut und Waren daraus, mit einem Bismutgehalt von 99,99 GHT oder weniger, a.n.g.
Zirconium in Rohform und Zirconium-Pulver, mit einem Hafniumgehalt von weniger als 1 GHT Hafnium auf 500 GHT Zirkonium
Zirconium-Abfälle und -Schrott, mit einem Hafniumgehalt von weniger als 1 GHT Hafnium auf 500 GHT Zirkonium (ausg. Aschen und Rückstände, Zirconium enthaltend)
Waren aus Zirconium, mit einem Hafniumgehalt von weniger als 1 GHT Hafnium auf 500 GHT Zirkonium, a.n.g.
410120
Unterposition
Ganze rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart, ungespalten, mit einem Stückgewicht von <= 8 kg, wenn sie nur getrocknet, von <= 10 kg, wenn sie trocken gesalzen oder von <= 16 kg, wenn sie frisch, nass gesalzen oder anders konserviert sind (ausg. gegerbt, zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert oder zugerichtet)
Croupons, Halbcroupons und Bauchstücke sowie gespaltene rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart, frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert und ganze rohe Häute und Felle mit einem Stückgewicht von > 8 kg jedoch < 16 kg wenn sie nur getrocknet und von > 10 kg jedoch < 16 kg wenn sie trocken gesalzen sind (ausg. gegerbt, zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert oder zugerichtet)
Ganze rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern "einschl. Büffeln" oder von Pferden und anderen Einhufern, auch enthaart, ungespalten, mit einem Stückgewicht von <= 8 kg, wenn sie nur getrocknet oder <= 10 kg, wenn sie trocken gesalzen sind
Seltenerdmetalle, Scandium und Yttrium, mit einem Reinheitsgrad von weniger als 95 GHT (nicht untereinander gemischt oder miteinander legiert)
Cantal, Cheshire, Wensleydale, Lancashire, Double Gloucester, Blarney, Colby und Monterey, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 47 bis 72 GHT (ausg. gerieben oder in Pulverform sowie für die Verarbeitung)
Joghurt mit Zusatz von Schokolade, Gewürzen, Kaffee, Pflanzen, Getreide oder Backwaren, weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend
löt- und schweißmaschinen elektrisch
8515
Position
Lötmaschinen und Schweißmaschinen, Schweißapparate und Schweißgeräte "auch wenn sie zum Schneiden verwendbar sind", elektrisch "auch mit elektrisch beheiztem Gas" oder mit Laserstrahl, Lichtstrahl oder anderem Photonenstrahl, mit Ultraschall, Elektronenstrahl, magnetischen Impulsen oder Plasmastrahl arbeitend; elektrische Maschinen, Apparate und Geräte zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle, Hartmetalle oder Cermets; Teile davon (ausg. Warmspritzpistolen der Pos. 8424)
850161
Unterposition
Wechselstromgeneratoren mit einer Leistung von 75 kVA oder weniger (ausg. fotovoltaische Generatoren)
Wechselstromgeneratoren mit einer Leistung von 7,5 kVA oder weniger (ausg. fotovoltaische Generatoren)
Gleichstrommotoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W bis 750 W und Gleichstromgeneratoren mit einer Leistung von 750 W oder weniger (ausg. fotovoltaische Generatoren)
Fotovoltaische Gleichstromgeneratoren, mit einer Leistung von 50 W oder weniger
maschinen, apparate zum löten, schweißen
8468
Position
Maschinen, Apparate und Geräte zum Löten oder Schweißen, auch wenn sie zum Brennschneiden verwendbar sind (ausg. solche der Pos. 8515); Maschinen und Apparate zum autogenen Oberflächenhärten; Teile davon
plättchen, stäbchen, spitzen, cermets, ungefasst
Wendeschneidplatten für Werkzeuge, ungefasst, aus gesinterten Metallcarbiden oder aus Cermets
Plättchen, Stäbchen, Spitzen und ähnl. Formstücke für Werkzeuge, ungefasst, aus gesinterten Metallcarbiden oder aus Cermets (ausg. Wendeschneidplatten)
werkzeugmaschinen zum stoffabtrag
845612
Unterposition
Lichtstrahlwerkzeugmaschinen und andere Photonenstrahlwerkzeugmaschinen als Laserstrahlwerkzeugmaschinen (ausg. Löt- und Schweißmaschinen, auch wenn sie zum Schneiden verwendbar sind, Materialprüfmaschinen sowie Maschinen zum Herstellen von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten Schaltungen)
Lichtstrahlwerkzeugmaschinen und andere Photonenstrahlwerkzeugmaschinen als Laserstrahlwerkzeugmaschinen (ausg. Löt- und Schweißmaschinen, auch wenn sie zum Schneiden verwendbar sind, Materialprüfmaschinen sowie Maschinen zum Herstellen von Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen, gedruckten Schaltungen sowie Teile der Pos. 8517 oder von Computern)
845611
Unterposition
Laserstrahlwerkzeugmaschinen (ausg. Löt- und Schweißmaschinen, auch wenn sie zum Schneiden verwendbar sind, Materialprüfmaschinen sowie Maschinen zum Herstellen von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten Schaltungen)
Laserstrahlwerkzeugmaschinen (ausg. Löt- und Schweißmaschinen, auch wenn sie zum Schneiden verwendbar sind, Materialprüfmaschinen sowie Maschinen zum Herstellen von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten Schaltungen, gedruckter Schaltungen und Teile der Pos. 8517 oder von Computern)
8456
Position
Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahl, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemische Verfahren oder Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl, Wasserstrahlschneidemaschinen (ausg. Apparate zum Reinigen mit Ultraschall, Löt- und Schweißmaschinen, auch wenn sie zum Schneiden verwendbar sind sowie Materialprüfmaschinen)
Kombinierte Kühl- und Gefrierschränke mit einem Inhalt von 340 l oder weniger, mit gesonderten Außentüren oder Schubladen oder Kombinationen davon ausgestattet
Elektronenröhren (ausg. Empfänger- und Verstärkerröhren, Höchstfrequenzröhren sowie Fotokathoden- und Kathodenstrahlröhren, Anzeigeröhren für Datenmonitoren für schwarzweißes oder anderes einfarbiges Bild und für mehrfarbiges Bild mit einem Phosphorbildpunkteabstand von weniger als 0,4 mm)
Kathodenstrahlröhren (ausg. Kathodenstrahlröhren für Fernsehempfangsgeräte und Videomonitore, Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras, Bildwandler- und Bildverstärkerröhren sowie andere Fotokathodenröhren, Anzeigeröhren für Datenmonitore für schwarzweißes oder anderes einfarbiges Bild und für mehrfarbiges Bild mit einem Phosphorbildpunkteabstand von weniger als 0,4 mm)
Unbemannte Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 150 kg, mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger (ausg. zur Beförderung von Passagieren)
Unbemannte Luftfahrzeuge, mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 150 kg, mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger (ausg. zur Beförderung von Passagieren oder ausschließlich für ferngesteuerten Flug)
Unbemannte Luftfahrzeuge, mit einem Starthöchstgewicht von 250 g oder weniger (ausg. ausschließlich für ferngesteuerten Flug)
Unbemannte Multicopter-Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von 250 g oder weniger, ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 852589, zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videos und Fotos
Unbemannte Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von 250 g oder weniger (ausg. Multicopter, ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 852589, zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videos und Fotos)
Unbemannte Luftfahrzeuge, zur Beförderung von Passagieren bestimmt, mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger
880621
Unterposition
Unbemannte Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von 250 g oder weniger
Motorboote, mit einer Länge von 7,5 m oder weniger, zu Sport- oder Vergnügungszwecken (ausg. aufblasbare Boote und solche mit Außenbordmotor)
Aufblasbare Boote „einschließlich Festrumpfschlauchboote“, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, mit einem Motor ausgerüstet oder für die Ausrüstung mit einem Motor bestimmt, mit einem Leergewicht „Nettogewicht“ ohne Motor von 100 kg oder weniger
Aufblasbare Boote „einschließlich Festrumpfschlauchboote“, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt, mit einem Leergewicht „Nettogewicht“ von 100 kg oder weniger
Motorboote mit Außenbordmotor, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, sowie Ruderboote und Kanus, mit einer Länge von 7,5 m oder weniger, mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger (ausg. aufblasbare Boote)
Motorboote mit Außenbordmotor, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, sowie Ruderboote und Kanus, mit einer Länge von 7,5 m oder weniger, mit einem Gewicht von mehr als 100 kg (ausg. aufblasbare Boote)
Motorboote mit Außenbordmotor, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, sowie Ruderboote und Kanus, mit einer Länge von mehr als 7,5 m, mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger (ausg. aufblasbare Boote)
890393
Unterposition
Motorboote mit Außenbordmotor, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, sowie Ruderboote und Kanus, mit einer Länge von 7,5 m oder weniger (ausg. aufblasbare Boote)
Segelboote, auch mit Hilfsmotor, mit einer Länge von 7,5 m oder weniger (ausg. aufblasbare Boote)
sitzmöbel, umwandelbar, teile
9401
Position
Sitzmöbel (ausg. für die Human-, Zahn-, Tiermedizin oder Chirurgie der Pos. 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon, a.n.g.
Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit maschinellem Antrieb, mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger (ausg. Hubschrauber, Luftschiffe und unbemannte Luftfahrzeuge der Pos. 8806)
Hubschrauber mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger (ausg. unbemannte Luftfahrzeuge der Pos. 8806)
870421
Unterposition
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705)
Kraftfahrzeuge zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt (Euratom), ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm3, neu (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität [Euratom])
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm3, gebraucht (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
870431
Unterposition
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705)
Kraftfahrzeuge, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt [Euratom]
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger, neu (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger, gebraucht (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von mehr als 2800 cm3, neu (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von mehr als 2800 cm3, gebraucht (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, neu (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt [Euratom]
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von mehr als 2800 cm³, neu (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von mehr als 2800 cm³, gebraucht (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von 2800 cm³ oder weniger, neu (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von 2800 cm³ oder weniger, gebraucht (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, gebraucht (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
870441
Unterposition
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705)
Kraftfahrzeuge, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt [Euratom]
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm³, neu (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm³, gebraucht (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von 2500 cm³ oder weniger, neu (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von 2500 cm³ oder weniger, gebraucht (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
870451
Unterposition
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705)
Frontscheiben „Windschutzscheiben“, Heckscheiben und andere Scheiben, für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt, für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110; von Kraftfahrzeugen der Position 8703; von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger; von Kraftfahrzeugen der Position 8705
Frontscheiben „Windschutzscheiben“, Heckscheiben und andere Scheiben, für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt (ausg. für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110; von Kraftfahrzeugen der Position 8703; von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger; von Kraftfahrzeugen der Position 8705)
Teile und Zubehör für die industrielle Montage von Karosserien: von Einachsschleppern, von Personenkraftwagen, von Lastkraftwagen mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger; von Kraftfahrzeugen zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 (ausg. Stoßstangen, Sicherheitsgurte sowie Frontscheiben „Windschutzscheiben“, Heckscheiben und andere Scheiben)
Schmiermittel, zubereitet, einschl. Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen, die weniger als 70 % Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten (ausg. Mittel zur Behandlung von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen sowie Schmiermittel mit einem Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff von mindestens 25 GHT, die mindestens zu 60 % biologisch abbaubar sind)
Kiefernholz der Art „Pinus spp.“, roh, dessen kleinster Durchmesser weniger als 15 cm beträgt, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. grob zugerichtetes Holz für Spazierstöcke, Regenschirme, Werkzeugstiele oder dergleichen; Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Brettern oder Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz)
Tannenholz der Art „Abies spp.“ und Fichtenholz der Art „Picea spp.“, roh, dessen kleinster Durchmesser weniger als 15 cm beträgt, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. grob zugerichtetes Holz für Spazierstöcke, Regenschirme, Werkzeugstiele oder dergleichen; Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Brettern oder Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz)
Nadelholz, roh, dessen kleinster Durchmesser weniger als 15 cm beträgt, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet (ausg. Kiefern-, Tannen- und Fichtenholz und grob zugerichtetes Holz für Spazierstöcke, Regenschirme, Werkzeugstiele oder dergleichen; Holz in Form von Bahnschwellen; Holz in Form von Brettern oder Balken usw. zugeschnitten; mit Farbe, Beize, Kreosot oder anderen Konservierungsmitteln behandeltes Holz)
geflechte aus flechtstoffen, flächenform
4601
Position
Geflechte und ähnl. Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnl. Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben "z.B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte" (ausg. Wandverkleidungen der Pos. 4814; Bindfäden, Seile und Taue; Teile von Schuhen oder Kopfbedeckungen)
Mitteldichte Faserplatten „MDF“ aus Holz, mit einer Dicke von mehr als 9 mm, mit einer Dichte von 0,5 g/cm3 oder weniger, mechanisch bearbeitet oder oberflächenbeschichtet
Mitteldichte Faserplatten „MDF“ aus Holz, mit einer Dicke von mehr als 5 mm bis 9 mm, mit einer Dichte von 0,8 g/cm3 oder weniger, mechanisch bearbeitet oder oberflächenbeschichtet
Mitteldichte Faserplatten „MDF“ aus Holz, mit einer Dicke von <= 5 mm, mit einer Dichte von 0,8 g/cm3 oder weniger, mechanisch bearbeitet oder oberflächenbeschichtet
Ester oder Anhydrid der Tetrabromphthalsäure; Benzol-1,2,4-tricarbonsäure; Isophthaloyldichlorid mit einem Gehalt an Terephthaloyldichlorid von 0,8 GHT oder weniger; Naphthalin-1,4,5,8-tetracarbonsäure; Tetrachlorphthalsäureanhydrid; Natrium-3,5-bis(methoxycarbonyl)benzolsulfonat
Getränke aus Soja mit einem Eiweißgehalt von weniger als 2,8 GHT, Getränke aus Nüssen des Kapitels 8, Getreide des Kapitels 10 oder Samen des Kapitels 12, ohne Zusatz von Alkohol, Milch, Milcherzeugnissen oder Milchfetten