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mineralische oder chemische kalidüngemittel
Kaliumchlorid, mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als Kaliummonoxid von <= 40 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff (ausg. in Tabletten oder ähnl. Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von <= 10 kg)
Kaliumchlorid, mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als Kaliummonoxid von > 40 bis 62 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff (ausg. in Tabletten oder ähnl. Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von <= 10 kg)
Kaliumsulfat (ausg. in Tabletten oder ähnl. Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von <= 10 kg)
Kaliumchlorid (ausg. in Tabletten oder ähnl. Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von <= 10 kg)
Kalidüngemittel, mineralisch oder chemisch (ausg. in Tabletten oder ähnl. Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von <= 10 kg)
Käse mit einem Fettgehalt von > 40 GHT, a.n.g.
Mozzarella, frisch, auch in Flüssigkeit, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT
Frischkäse "nichtgereifter Käse", einschl. Molkenkäse, und Quark [Topfen], mit einem Fettgehalt von > 40 GHT
Frischkäse "nichtgereifter Käse", einschl. Molkenkäse, und Quark [Topfen], mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT (ausg. Mozzarella)
Käse mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von <= 47 GHT, a.n.g.
Käse mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 72 GHT, a.n.g.
Käse mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 47 bis 52 GHT, a.n.g.
Käse mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 52 bis 62 GHT, a.n.g.
Käse mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 62 bis 72 GHT, a.n.g.
Camembert, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 47 bis 72 GHT (ausg. gerieben oder in Pulverform sowie für die Verarbeitung)
Brie, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 47 bis 72 GHT (ausg. gerieben oder in Pulverform sowie für die Verarbeitung)
Maasdam, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 47 bis 72 GHT (ausg. gerieben oder in Pulverform sowie für die Verarbeitung)
Gouda, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 47 bis 72 GHT (ausg. gerieben oder in Pulverform sowie für die Verarbeitung)
Provolone, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 47 bis 72 GHT (ausg. gerieben oder in Pulverform sowie für die Verarbeitung)
Grana Padano, Parmigiano Reggiano, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von <= 47 GHT (ausg. gerieben oder in Pulverform sowie für die Verarbeitung)
Fiore Sardo und Pecorino, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von <= 47 GHT (ausg. gerieben oder in Pulverform sowie für die Verarbeitung)
Kefalograviera und Kasseri, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 47 bis 72 GHT (ausg. gerieben oder in Pulverform sowie für die Verarbeitung)
Asiago, Caciocavallo, Montasio und Ragusano, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 47 bis 72 GHT (ausg. gerieben oder in Pulverform sowie für die Verarbeitung)
Danbo, Fontal, Fontina, Fynbo, Havarti, Maribo und Samsø, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 47 bis 72 GHT (ausg. gerieben oder in Pulverform sowie für die Verarbeitung)
Esrom, Italico, Kernhem, St. Nectaire, St. Paulin und Taleggio, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 47 bis 72 GHT (ausg. gerieben oder in Pulverform sowie für die Verarbeitung)
Cantal, Cheshire, Wensleydale, Lancashire, Double Gloucester, Blarney, Colby und Monterey, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 47 bis 72 GHT (ausg. gerieben oder in Pulverform sowie für die Verarbeitung)
Dampfturbinen mit einer Leistung von > 40 MW (ausg. für den Antrieb von Wasserfahrzeugen)
Dampfturbinen mit einer Leistung von <= 40 MW (ausg. für den Antrieb von Wasserfahrzeugen)
Flache Austern der Gattung Ostrea, lebend, mit einem Stückgewicht einschl. Schale von <= 40 g
Austern, auch in ihrer Schale, lebend, frisch oder gekühlt (ausg. flache Austern der Gattung Ostrea, lebend, mit einem Stückgewicht einschl. Schale von <= 40 g)
Aufblasbare Boote „einschließlich Festrumpfschlauchboote“, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, mit einem Leergewicht „Nettogewicht“ von mehr als 100 kg
Motorboote, mit einer Länge von mehr als 24 m, zu Sport- oder Vergnügungszwecken (ausg. Boote mit Außenbordmotor)
Motorboote, mit einer Länge von 7,5 m oder weniger, zu Sport- oder Vergnügungszwecken (ausg. aufblasbare Boote und solche mit Außenbordmotor)
Motorboote, mit einer Länge von mehr als 24 m, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, für die Seeschifffahrt (ausg. Boote mit Außenbordmotor)
Motorboote, mit einer Länge von 7,5 m bis 24 m, zu Sport- oder Vergnügungszwecken (ausg. aufblasbare Boote und solche mit Außenbordmotor)
Motorboote, mit einer Länge von 7,5 m bis 24 m, zu Sport- oder Vergnügungszwecken (ausg. aufblasbare Boote und solche mit Außenbordmotor)
Motorboote, mit einer Länge von mehr als 24 m, zu Sport- oder Vergnügungszwecken (ausg. Boote mit Außenbordmotor und für die Seeschifffahrt)
Motorboote mit Außenbordmotor, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, sowie Ruderboote und Kanus, mit einer Länge von mehr als 7,5 m (ausg. aufblasbare Boote)
Motorboote mit Außenbordmotor, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, sowie Ruderboote und Kanus, mit einer Länge von 7,5 m oder weniger (ausg. aufblasbare Boote)
Motorboote, mit einer Länge von 7,5 m bis 24 m, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, für die Seeschifffahrt (ausg. aufblasbare Boote und solche mit Außenbordmotor)
Aufblasbare Boote „einschließlich Festrumpfschlauchboote“, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt, mit einem Leergewicht „Nettogewicht“ von 100 kg oder weniger
Motorboote mit Außenbordmotor, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, sowie Ruderboote und Kanus, mit einer Länge von 7,5 m oder weniger, mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger (ausg. aufblasbare Boote)
Motorboote mit Außenbordmotor, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, sowie Ruderboote und Kanus, mit einer Länge von 7,5 m oder weniger, mit einem Gewicht von mehr als 100 kg (ausg. aufblasbare Boote)
Motorboote mit Außenbordmotor, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, sowie Ruderboote und Kanus, mit einer Länge von mehr als 7,5 m, mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger (ausg. aufblasbare Boote)
Motorboote mit Außenbordmotor, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, sowie Ruderboote und Kanus, mit einer Länge von mehr als 7,5 m, mit einem Gewicht von mehr als 100 kg (ausg. aufblasbare Boote)
Aufblasbare Boote „einschließlich Festrumpfschlauchboote“, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, mit einem Motor ausgerüstet oder für die Ausrüstung mit einem Motor bestimmt, mit einem Leergewicht „Nettogewicht“ ohne Motor von 100 kg oder weniger
Säcke und Beutel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern, mit einer Bodenbreite von >= 40 cm
Säcke, Beutel oder Tüten, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern (ausg. Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von >= 40 cm sowie Schallplattenhüllen)
Rückstände aus der Maisstärkegewinnung, mit einem auf die Trockenmasse bezogenen Proteingehalt von > 40 GHT (ausg. eingedicktes Maisquellwasser)
Rückstände aus der Maisstärkegewinnung, mit einem auf die Trockenmasse bezogenen Proteingehalt von <= 40 GHT (ausg. eingedicktes Maisquellwasser)
pflanzliche futtermittel, pellets, abfälle
Traubentrester der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, mit einem Gesamtalkoholgehalt von <= 4,3% mas und einem Trockenmassegehalt von >= 40 GHT
Traubentrester der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets (ausg. mit einem Gesamtalkoholgehalt von <= 4,3% mas und einem Trockenmassegehalt von >= 40 GHT)
Coenzym Q 10 "Ubidecarenon "INN""
Chinone (ausg. Anthrachinon und Coenzym Q 10 "Ubidecarenon "INN"")
Chinone (ausg. Anthrachinon, Coenzym Q 10 "Ubidecarenon "INN"" und 1,4-Naphthochinon)
kraftfahrzeuge für >= 10 personen
Kraftfahrzeuge zum Befördern >= 10 Personen, einschl. Fahrer
Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer, ausschl. mit Dieselmotor
Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer, ausschl. mit Elektromotor angetrieben
Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer, mit Dieselmotor und mit Elektromotor angetrieben
Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer, nicht mit Kolbenverbrennungsmotor oder mit Elektromotor angetrieben
Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer (ausg. mit Dieselmotor oder mit Elektromotor angetrieben)
Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben
Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer, ausschl. mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von <= 2.500 cm³, neu
Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer, ausschl. mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von <= 2.500 cm³, gebraucht
Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer, ausschl. mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von > 2.500 cm³, neu
Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer, ausschl. mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von > 2.500 cm³, gebraucht
Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer, mit Dieselmotor und mit Elektromotor angetrieben, mit einem Hubraum von <= 2.500 cm³
Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer, mit Dieselmotor und mit Elektromotor angetrieben, mit einem Hubraum von > 2.500 cm³
Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, mit einem Hubraum von > 2.800 cm³
Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, mit einem Hubraum von <= 2.800 cm³
Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von <= 2.800 cm³, neu (ausg. mit Elektromotor angetrieben)
Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von <= 2.800 cm³, gebraucht (ausg. mit Elektromotor angetrieben)
Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 2.800 cm³, neu (ausg. mit Elektromotor angetrieben)
Kraftfahrzeuge zum Befördern von >= 10 Personen, einschl. Fahrer, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 2.800 cm³, gebraucht (ausg. mit Elektromotor angetrieben)
Waffeln mit einem Wassergehalt von > 10 GHT
Waffeln, gesalzen, auch gefüllt (ausg. mit einem Wassergehalt von > 10 GHT)
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von < 40 g/m², a.n.g.
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von 40 g/m² bis 150 g/m², a.n.g.
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von >= 40 g/m², jedoch < 60 g/m², a.n.g.
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite <= 435 mm und auf der anderen Seite <= 297 mm messen, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von 40 g/m² bis 150 g/m², a.n.g.
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite 297 mm und auf der anderen Seite 210 mm messen "A4-Format", ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von 40 g/m² bis 150 g/m², a.n.g.
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite > 435 mm messen oder auf einer Seite <= 435 mm und auf der anderen Seite > 297 mm messen, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von 40 g/m² bis 150 g/m², a.n.g.
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite <= 435 mm und auf der anderen Seite <= 297 mm messen, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von 40 g/m² bis 150 g/m², a.n.g. (ausg. auf einer Seite 297 mm und auf der anderen Seite 210 mm messen "A4-Format")
Tapetenrohpapier, weder gestrichen noch überzogen, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge
Tapetenrohpapier, weder gestrichen noch überzogen, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von > 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge
Polyethylenfolien, ungeschäumt, mit einer Dicke von 20 Mikrometer bis 40 Mikrometer und mit einer Dichte von < 0,94, zum Herstellen von Fotoresist-Filmen für die Halbleiterfertigung oder für gedruckte Schaltungen
personenkraftwagen zur personenbeförderung
Schneespezialfahrzeuge "einschl. Motorschlitten" zum Befördern von < 10 Personen, mit Kolbenverbrennungsmotor
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von > 2.500 cm³ (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von <= 1.500 cm³ (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen, ausschl. mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von > 2.500 cm³, neu (ausg. Wohnmobile sowie Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von > 2.500 cm³, gebraucht (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von <= 1.500 cm³, neu (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von <= 1.500 cm³, gebraucht (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Dieselmotor und mit Elektromotor angetrieben (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310 sowie Plug-in-Hybride)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 3.000 cm³ (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von <= 1.000 cm³ (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310 sowie Plug-in-Hybride)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von <= 1.000 cm³, neu (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von <= 1.000 cm³, gebraucht (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 3.000 cm³, neu (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 3.000 cm³, gebraucht (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von > 1.500 cm³, jedoch <= 2.500 cm³ (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310)
Fahrzeuge zum Befördern von < 10 Personen auf Schnee; Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen, ausschl. mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von > 1.500 cm³, jedoch <= 2.500 cm³, neu (ausg. Wohnmobile sowie Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von > 1.500 cm³, jedoch <= 2.500 cm³, gebraucht (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 1.500 cm³, jedoch <= 3.000 cm³, neu (ausg. Fahrzeuge der Unterpos. 870310 sowie Wohnmobile)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, neu (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310 sowie Plug-in-Hybride)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, gebraucht (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310 sowie Plug-in-Hybride)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 1.000 cm³, jedoch <= 1.500 cm³, gebraucht (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 1.000 cm³, jedoch <= 1.500 cm³, neu (ausg. Schneespezialfahrzeuge und ähnliche Fahrzeuge der Unterpos. 870310)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 1.000 cm³, jedoch <= 1.500 cm³, gebraucht (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 1.500 cm³, jedoch <= 3.000 cm³, gebraucht (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 1.500 cm³, jedoch <= 3.000 cm³, gebraucht (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Dieselmotor und mit Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden, neu (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden, gebraucht (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310)
Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden (ausg. Schnee- und andere Spezialfahrzeuge der Unterpos. 870310)
Fahrzeuge zum Befördern < 10 Personen auf Schnee, mit anderem Motor als Kolbenverbrennungsmotor; Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge
Margarine mit einem Milchfettgehalt von <= 10 GHT (ausg. flüssige Margarine)
Margarine mit einem Milchfettgehalt von > 10 bis 15 GHT (ausg. flüssige Margarine)
Mischungen und Zubereitungen der als Form- und Trennöle "für Backwaren usw." verwendeten Art, mit einem Milchfettgehalt von <= 10 GHT
Wäschetrockner mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von <= 10 kg (ausg. Trockenschleudern)
Maschinen und Apparate zum Trocknen von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (ausg. Wäschetrockner mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von <= 10 kg sowie Trockenschleudern)
bier aus malz
Bier aus Malz, in Flaschen mit einem Inhalt von <= 10 l
Bier aus Malz, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l
Bier aus Malz, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 10 l (ausg. in Flaschen)
Waschmaschinen zum Waschen von Wäsche, mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von > 10 kg
Waschvollautomaten zum Waschen von Wäsche, mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von <= 10 kg
Waschvollautomaten zum Waschen von Wäsche, mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von > 6 kg bis 10 kg
Waschmaschinen zum Waschen von Wäsche, mit eingebautem Zentrifugaltrockner, mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von <= 10 kg (ausg. Waschvollautomaten)
Waschmaschinen zum Waschen von Wäsche, mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von <= 10 kg (ausg. Waschvollautomaten sowie Waschmaschinen mit eingebautem Zentrifugaltrockner)
Sicherungen für eine Spannung von <= 1.000 V, für eine Stromstärke von <= 10 A
Sicherungen für eine Spannung von <= 1.000 V, für eine Stromstärke von > 10 A bis 63 A
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT und einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke und keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Chrom in Rohform; Pulver aus Chrom (ausg. Chromlegierungen mit einem Nickelgehalt von > 10 GHT)
Abfälle und Schrott, aus Chrom (ausg. Aschen und Rückstände, Chrom enthaltend sowie Chromlegierungen mit einem Nickelgehalt von > 10 GHT)
Chromlegierungen mit einem Nickelgehalt von > 10 GHT, in Rohform; Pulver aus diesen Legierungen (ausg. Aschen und Rückstände, Chrom bzw. derartige Chromlegierungen enthaltend)
Süßholz-Auszug mit einem Gehalt an Saccharose von > 10 GHT, ohne Zusatz anderer Stoffe
Auszug von Süßholzwurzeln (ausg. mit einem Saccharosegehalt von > 10 GHT oder als Zuckerware aufgemacht)
mineralische oder chemische stickstoffdüngemittel
Ammoniumnitrat "Ammonsalpeter", in wässriger Lösung (ausg. in Packungen mit einem Rohgewicht von <= 10 kg)
Ammoniumsulfat (ausg. in Tabletten oder ähnl. Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von <= 10 kg)
Natriumnitrat "Natronsalpeter" (ausg. in Tabletten oder ähnl. Formen oder in Packungen mit einem Gewicht von <= 10 kg)
Stickstoffdüngemittel, mineralisch oder chemisch (ausg. in Tabletten oder ähnl. Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von <= 10 kg)
Mischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat "Ammonsalpeter" in wässriger oder ammoniakalischer Lösung (ausg. in Packungen mit einem Gewicht von <= 10 kg)
Harnstoff, auch in wässriger Lösung (ausg. in Tabletten oder ähnl. Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von <= 10 kg)
Ammoniumnitrat "Ammonsalpeter", auch in wässriger Lösung (ausg. in Tabletten oder ähnl. Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von <= 10 kg)
Ammoniumnitrat "Ammonsalpeter" (ausg. in wässriger Lösung sowie in Tabletten oder ähnl. Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von <= 10 kg)
Doppelsalze und Mischungen von Ammoniumsulfat und Ammoniumnitrat "Ammonsalpeter" (ausg. in Tabletten oder ähnl. Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von <= 10 kg)
Doppelsalze und Mischungen von Calciumnitrat "Kalksalpeter" und Ammoniumnitrat "Ammonsalpeter" (ausg. in Tabletten oder ähnl. Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von <= 10 kg)
Düngemittel, mineralisch oder chemisch, Phosphor und Kalium enthaltend, mit einem Gehalt an Stickstoff von > 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff (ausg. in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von <= 10 kg)
Düngemittel, mineralisch oder chemisch, Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend, mit einem Gehalt an Stickstoff von <= 10 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff (ausg. in Tabletten oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von <=10 kg)
Diammoniumhydrogenorthophosphat "Diammoniumphosphat" (ausg. in Tabletten oder ähnl. Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von <= 10 kg)
Düngemittel, mineralisch oder chemisch, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Kalium oder nur einen hauptsächlich düngenden Stoff enthaltend, einschl. Mischungen von tierischen oder pflanzlichen Düngern mit chemischen oder mineralischen Düngemitteln, mit einem Gehalt an Stickstoff von > 10 GHT (ausg. in Tabletten oder ähnl. Formen oder in Packungen mit Rohgewicht <= 10 kg)
Ammoniumdihydrogenorthophosphat "Monoammoniumphosphat", auch mit Diammoniumhydrogenorthophosphat "Diammoniumphosphat" gemischt (ausg. in Tabletten oder ähnl. Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von <= 10 kg)
Düngemittel, mineralisch oder chemisch, die beiden düngenden Stoffe Stickstoff und Kalium oder nur einen hauptsächlichen düngenden Stoff enthaltend, einschl. Mischungen von tierischen oder pflanzlichen Düngern mit chemischen oder mineralischen Düngemitteln, keinen Stickstoff enthaltend oder mit einem Gehalt an Stickstoff von <= 10 GHT (ausg. in Tabletten oder ähnl. Formen oder in Packungen mit Rohgewicht <= 10 kg)
Düngemittel, tierischer oder pflanzlicher Herkunft oder mineralischer oder chemischer Art, in Tabletten oder ähnl. Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von <= 10 kg
Ferrosilicium, mit einem Siliciumgehalt von <= 55 GHT und mit einem Magnesiumgehalt von 4 bis 10 GHT
Ferrosilicium, mit einem Siliciumgehalt von <= 55 GHT (ausg. mit einem Magnesiumgehalt von 4 bis 10 GHT)
Isoglucose, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von >= 10 GHT, jedoch < 20 GHT
keramische Fliesen, Boden und Wandplatten mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von > 10% (ausg. feuerfeste Waren, Mosaiksteine und fertige Formstücke)
keramische Fliesen, Boden und Wandplatten mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von > 0,5%, jedoch <= 10% (ausg. feuerfeste Waren, Mosaiksteine und fertige Formstücke)
Mischungen, die andere Kohlenwasserstoffe „HFKW“ als die in den Unterpositionen 3827 bis 382759 genannten enthalten, mit einem Gehalt an Pentafluorethan „HFKW-125“ von 40 GHT oder mehr (ausg. perhalogenierte Chlorfluorkohlenstoffe „CFK“ oder teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe „HCFKW“ enthaltende Mischungen sowie die Mischungen unter 382761 und 382762)
Teppiche aus Wolle oder feinen Tierhaaren, geknüpft, auch konfektioniert, mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von > 10 GHT
Teppiche aus Wolle oder feinen Tierhaaren, geknüpft, auch konfektioniert (ausg. mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von > 10 GHT)
Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von > 10 GHT
Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von > 6 und <= 10 GHT
mineralische oder chemische phosphatdüngemittel
Phosphatdüngemittel, mineralisch oder chemisch (ausg. in Tabletten oder ähnl. Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von <= 10 kg)
Phosphatdüngemittel, mineralisch oder chemisch (ausg. Superphosphate sowie solche in Tabletten oder ähnl. Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von <= 10 kg)
Weißweine, nicht in der EU erzeugt, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l (ausg. Schaumwein, Perlwein und Rebsortenweine)
Weine, nicht in der EU erzeugt, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l (ausg. Schaumwein, Perlwein, Weißwein und Rebsortenweine)
Sherry, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 15% vol, mit g.U. oder g.g.A.
Weißweine, nicht in der EU erzeugt, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l, mit g.U. oder g.g.A. (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weißweine, nicht in der EU erzeugt, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, jedoch <= 10 l (ausg. Schaumwein, Perlwein und Rebsortenweine)
Rebsortenweine ohne g.U. und g.g.A., nicht in der EU erzeugt, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l (ausg. Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
Weine, nicht in der EU erzeugt, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l, mit g.U. oder g.g.A. (ausg. Schaumwein, Perlwein und Weißwein)
Weiße Rebsortenweine ohne g.U. und g.g.A., nicht in der EU erzeugt, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 10 l (ausg. Schaumwein und Perlwein)
Weine, nicht in der EU erzeugt, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, jedoch <= 10 l (ausg. Schaumwein, Perlwein, Weißwein und Rebsortenweine)
Sherry, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, jedoch <= 10 l und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 15% vol, mit g.U. oder g.g.A.
Geräte, handmechanisch, aus unedlen Metallen, mit einem Gewicht von <= 10 kg, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen oder Getränken
Geräte, handmechanisch, aus unedlen Metallen, mit einem Gewicht von <= 10 kg, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen oder Getränken
Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, nur warmgewalzt, in Rollen "Coils", mit einer Dicke von > 10 mm
Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, nur warmgewalzt, nicht in Rollen "Coils", mit einer Dicke von > 10 mm
Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, nur warmgewalzt, in Rollen "Coils", mit einer Dicke von 4,75 mm bis 10 mm
Datenverarbeitungsmaschinen, automatisch, tragbar, mit einem Gewicht von <= 10 kg, mit mindestens einer Zentraleinheit, einer Eingabetastatur und einem Bildschirm (ausg. periphere Einheiten)