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Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren" (ausg. Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", gebraucht (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 5.000 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienenoder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von <= 15 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 100 kW bis 200 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 200 kW bis 300 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 300 kW bis 500 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 50 kW bis 100 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 1.000 kW bis 5.000 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 500 kW bis 1.000 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 15 kW bis 30 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", neu, mit einer Leistung von > 30 kW bis 50 kW (ausg. Antriebsmotoren für Schienen- oder Wasserfahrzeuge sowie Motoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einer Leistung von > 200 kW (ausg. Motoren der Unterpos. 84082010 sowie Motoren für den Antrieb von Ackerschleppern und Forstschleppern auf Rädern)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einer Leistung von <= 50 kW (ausg. Motoren der Unterpos. 84082010 sowie Motoren für den Antrieb von Ackerschleppern und Forstschleppern auf Rädern)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einer Leistung von > 50 kW bis 100 kW (ausg. Motoren der Unterpos. 84082010 sowie Motoren für den Antrieb von Ackerschleppern und Forstschleppern auf Rädern)
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung "Diesel- oder Halbdieselmotoren", von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einer Leistung von > 100 kW bis 200 kW (ausg. Motoren der Unterpos. 84082010 sowie Motoren für den Antrieb von Ackerschleppern und Forstschleppern auf Rädern)
Hubkolbenmotoren mit Fremdzündung, von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einem Hubraum von > 1.000 cm³
Hubkolbenmotoren mit Fremdzündung, von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einem Hubraum von <= 50 cm³
Hubkolbenmotoren mit Fremdzündung, von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einem Hubraum von > 1.000 cm³, gebraucht
Hubkolbenmotoren mit Fremdzündung, von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einem Hubraum von > 50 cm³ bis 250 cm³
Hubkolbenmotoren mit Fremdzündung, von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einem Hubraum von > 50 cm³ bis 125 cm³
Hubkolbenmotoren mit Fremdzündung, von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einem Hubraum von > 125 cm³ bis 250 cm³
Hubkolbenmotoren mit Fremdzündung, von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einem Hubraum von > 250 cm³ bis 1.000 cm³
Hubkolbenmotoren mit Fremdzündung, von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, mit einem Hubraum von > 250 cm³ bis 500 cm³
Hubkolbenmotoren und Rotationskolbenmotoren, mit Fremdzündung (ausg. Motoren für Luftfahrzeuge, Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge sowie Hubkolbenmotoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Hubkolbenmotoren und Rotationskolbenmotoren, mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von <= 250 cm³ (ausg. Motoren für Luftfahrzeuge, Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge sowie Hubkolbenmotoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art)
Hubkolbenmotoren und Rotationskolbenmotoren, mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 250 cm³, mit einer Leistung von <= 10 kW (ausg. Motoren der Unterpos. 84079050, Hubkolbenmotoren von der für Fahrzeuge des Kapitels 87 verwendeten Art sowie Motoren für Luftfahrzeuge und Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge)
Hubkolbenmotoren und Rotationskolbenmotoren, mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 250 cm³, mit einer Leistung von > 10 kW (ausg. Motoren der Unterpos. 84079050, Hubkolbenmotoren von der für Fahrzeuge des Kapitels 87 verwendeten Art sowie Motoren für Luftfahrzeuge und Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge)
Hubkolbenmotoren mit Fremdzündung, von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art, neu, mit einem Hubraum von > 1.500 cm³ (ausg. für die industrielle Montage von: Einachsschleppern der Unterpos. 870110, von Kraftfahrzeugen der Pos. 8703, von Kraftfahrzeugen der Pos. 8704, mit Motor mit einem Hubraum von < 2.800 cm³, und von Kraftfahrzeugen der Pos. 8705)
Aufblasbare Boote „einschließlich Festrumpfschlauchboote“, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, mit einem Leergewicht „Nettogewicht“ von mehr als 100 kg
Motorboote, mit einer Länge von mehr als 24 m, zu Sport- oder Vergnügungszwecken (ausg. Boote mit Außenbordmotor)
Motorboote, mit einer Länge von 7,5 m oder weniger, zu Sport- oder Vergnügungszwecken (ausg. aufblasbare Boote und solche mit Außenbordmotor)
Motorboote, mit einer Länge von mehr als 24 m, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, für die Seeschifffahrt (ausg. Boote mit Außenbordmotor)
Motorboote, mit einer Länge von 7,5 m bis 24 m, zu Sport- oder Vergnügungszwecken (ausg. aufblasbare Boote und solche mit Außenbordmotor)
Motorboote, mit einer Länge von 7,5 m bis 24 m, zu Sport- oder Vergnügungszwecken (ausg. aufblasbare Boote und solche mit Außenbordmotor)
Motorboote, mit einer Länge von mehr als 24 m, zu Sport- oder Vergnügungszwecken (ausg. Boote mit Außenbordmotor und für die Seeschifffahrt)
Motorboote mit Außenbordmotor, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, sowie Ruderboote und Kanus, mit einer Länge von mehr als 7,5 m (ausg. aufblasbare Boote)
Motorboote mit Außenbordmotor, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, sowie Ruderboote und Kanus, mit einer Länge von 7,5 m oder weniger (ausg. aufblasbare Boote)
Motorboote, mit einer Länge von 7,5 m bis 24 m, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, für die Seeschifffahrt (ausg. aufblasbare Boote und solche mit Außenbordmotor)
Aufblasbare Boote „einschließlich Festrumpfschlauchboote“, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt, mit einem Leergewicht „Nettogewicht“ von 100 kg oder weniger
Motorboote mit Außenbordmotor, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, sowie Ruderboote und Kanus, mit einer Länge von 7,5 m oder weniger, mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger (ausg. aufblasbare Boote)
Motorboote mit Außenbordmotor, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, sowie Ruderboote und Kanus, mit einer Länge von 7,5 m oder weniger, mit einem Gewicht von mehr als 100 kg (ausg. aufblasbare Boote)
Motorboote mit Außenbordmotor, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, sowie Ruderboote und Kanus, mit einer Länge von mehr als 7,5 m, mit einem Gewicht von 100 kg oder weniger (ausg. aufblasbare Boote)
Motorboote mit Außenbordmotor, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, sowie Ruderboote und Kanus, mit einer Länge von mehr als 7,5 m, mit einem Gewicht von mehr als 100 kg (ausg. aufblasbare Boote)
Aufblasbare Boote „einschließlich Festrumpfschlauchboote“, zu Sport- oder Vergnügungszwecken, mit einem Motor ausgerüstet oder für die Ausrüstung mit einem Motor bestimmt, mit einem Leergewicht „Nettogewicht“ ohne Motor von 100 kg oder weniger
Chlorprothixen (INN); Thenalidin (INN) und seine Tartrate und Maleate; Furazolidon (INN); 7-Aminocephalosporansäure; Salze und Ester der (6R,7R)-3-Acetoxymethyl-7-[(R)-2-formyloxy-2-phenylacetamid]-8- oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure; 1-[2-(1,3-Dioxan-2-yl)ethyl]-2-methylpyridiniumbromid
Nucleinsäuren und ihre Salze, auch chemisch nicht einheitlich; Verbindungen, heterocyclisch (ausg. nur mit Sauer- oder Stickstoff als Heteroatom(e), Verbindungen, die einen nichtkondensierten Thiazolring oder ein nichtkondensiertes oder weiter kondensiertes Benzothiazol- oder Phenothiazinringsystem in der Struktur enthalten sowie Aminorex „INN“, Brotizolam „INN“, Clotiazepam „INN“, Cloxazolam „INN“, Dextromoramid „INN“, Haloxazolam „INN“, Ketazolam „INN“, Mesocarb „INN“, Oxazolam „INN“, Pemolin „INN“, Phendimetrazin „INN“, Phenmetrazin „INN“, Sufentanil „INN“, ihre Salze, andere Fentanyle und ihre Derivate, Chlorprothixen „INN“, Thenalidin „INN“ und seine Tartrate und Maleate, Furazolidon „INN“, 7-Aminocephalosporansäure, Salze und Ester der „6R, 7R“-3-Acetoxymethyl-7-[„R“-2-formyloxy-2-phenylacetamid]-8-oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure und 1-[2-“1,3-Dioxan-2-yl“ethyl]-2-methylpyridiniumbromid sowie anorganische oder organische Verbindungen von Quecksilber)