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Käse mit einem Fettgehalt von > 40 GHT, a.n.g.
Mozzarella, frisch, auch in Flüssigkeit, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT
Frischkäse "nichtgereifter Käse", einschl. Molkenkäse, und Quark [Topfen], mit einem Fettgehalt von > 40 GHT
Frischkäse "nichtgereifter Käse", einschl. Molkenkäse, und Quark [Topfen], mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT (ausg. Mozzarella)
Käse mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von <= 47 GHT, a.n.g.
Käse mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 72 GHT, a.n.g.
Käse mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 47 bis 52 GHT, a.n.g.
Käse mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 52 bis 62 GHT, a.n.g.
Käse mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 62 bis 72 GHT, a.n.g.
Camembert, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 47 bis 72 GHT (ausg. gerieben oder in Pulverform sowie für die Verarbeitung)
Brie, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 47 bis 72 GHT (ausg. gerieben oder in Pulverform sowie für die Verarbeitung)
Maasdam, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 47 bis 72 GHT (ausg. gerieben oder in Pulverform sowie für die Verarbeitung)
Gouda, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 47 bis 72 GHT (ausg. gerieben oder in Pulverform sowie für die Verarbeitung)
Provolone, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 47 bis 72 GHT (ausg. gerieben oder in Pulverform sowie für die Verarbeitung)
Grana Padano, Parmigiano Reggiano, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von <= 47 GHT (ausg. gerieben oder in Pulverform sowie für die Verarbeitung)
Fiore Sardo und Pecorino, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von <= 47 GHT (ausg. gerieben oder in Pulverform sowie für die Verarbeitung)
Kefalograviera und Kasseri, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 47 bis 72 GHT (ausg. gerieben oder in Pulverform sowie für die Verarbeitung)
Asiago, Caciocavallo, Montasio und Ragusano, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 47 bis 72 GHT (ausg. gerieben oder in Pulverform sowie für die Verarbeitung)
Danbo, Fontal, Fontina, Fynbo, Havarti, Maribo und Samsø, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 47 bis 72 GHT (ausg. gerieben oder in Pulverform sowie für die Verarbeitung)
Esrom, Italico, Kernhem, St. Nectaire, St. Paulin und Taleggio, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 47 bis 72 GHT (ausg. gerieben oder in Pulverform sowie für die Verarbeitung)
Cantal, Cheshire, Wensleydale, Lancashire, Double Gloucester, Blarney, Colby und Monterey, mit einem Fettgehalt von <= 40 GHT und einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse von > 47 bis 72 GHT (ausg. gerieben oder in Pulverform sowie für die Verarbeitung)
Dampfturbinen mit einer Leistung von > 40 MW (ausg. für den Antrieb von Wasserfahrzeugen)
Dampfturbinen mit einer Leistung von <= 40 MW (ausg. für den Antrieb von Wasserfahrzeugen)
Flache Austern der Gattung Ostrea, lebend, mit einem Stückgewicht einschl. Schale von <= 40 g
Austern, auch in ihrer Schale, lebend, frisch oder gekühlt (ausg. flache Austern der Gattung Ostrea, lebend, mit einem Stückgewicht einschl. Schale von <= 40 g)
Säcke und Beutel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern, mit einer Bodenbreite von >= 40 cm
Säcke, Beutel oder Tüten, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern (ausg. Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von >= 40 cm sowie Schallplattenhüllen)
Rückstände aus der Maisstärkegewinnung, mit einem auf die Trockenmasse bezogenen Proteingehalt von > 40 GHT (ausg. eingedicktes Maisquellwasser)
Rückstände aus der Maisstärkegewinnung, mit einem auf die Trockenmasse bezogenen Proteingehalt von <= 40 GHT (ausg. eingedicktes Maisquellwasser)
Chlorprothixen (INN); Thenalidin (INN) und seine Tartrate und Maleate; Furazolidon (INN); 7-Aminocephalosporansäure; Salze und Ester der (6R,7R)-3-Acetoxymethyl-7-[(R)-2-formyloxy-2-phenylacetamid]-8- oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure; 1-[2-(1,3-Dioxan-2-yl)ethyl]-2-methylpyridiniumbromid
Nucleinsäuren und ihre Salze, auch chemisch nicht einheitlich; Verbindungen, heterocyclisch (ausg. nur mit Sauer- oder Stickstoff als Heteroatom(e), Verbindungen, die einen nichtkondensierten Thiazolring oder ein nichtkondensiertes oder weiter kondensiertes Benzothiazol- oder Phenothiazinringsystem in der Struktur enthalten sowie Aminorex „INN“, Brotizolam „INN“, Clotiazepam „INN“, Cloxazolam „INN“, Dextromoramid „INN“, Haloxazolam „INN“, Ketazolam „INN“, Mesocarb „INN“, Oxazolam „INN“, Pemolin „INN“, Phendimetrazin „INN“, Phenmetrazin „INN“, Sufentanil „INN“, ihre Salze, andere Fentanyle und ihre Derivate, Chlorprothixen „INN“, Thenalidin „INN“ und seine Tartrate und Maleate, Furazolidon „INN“, 7-Aminocephalosporansäure, Salze und Ester der „6R, 7R“-3-Acetoxymethyl-7-[„R“-2-formyloxy-2-phenylacetamid]-8-oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure und 1-[2-“1,3-Dioxan-2-yl“ethyl]-2-methylpyridiniumbromid sowie anorganische oder organische Verbindungen von Quecksilber)
pflanzliche futtermittel, pellets, abfälle
Traubentrester der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, mit einem Gesamtalkoholgehalt von <= 4,3% mas und einem Trockenmassegehalt von >= 40 GHT
Traubentrester der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets (ausg. mit einem Gesamtalkoholgehalt von <= 4,3% mas und einem Trockenmassegehalt von >= 40 GHT)
Polyethylenfolien, ungeschäumt, mit einer Dicke von 20 Mikrometer bis 40 Mikrometer und mit einer Dichte von < 0,94, zum Herstellen von Fotoresist-Filmen für die Halbleiterfertigung oder für gedruckte Schaltungen
Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus ungeschäumtem Polyethylen, bedruckt, weder verstärkt noch geschichtet "laminiert" oder auf ähnl. Weise mit anderen Stoffen verbunden, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit einer Dicke von <= 0,125 mm und mit einer Dichte von < 0,94, a.n.g. (ausg. nicht bedruckte Stretchfolien, und Polyethylenfolien mit einer Dicke von 20 Mikrometer bis 40 Mikrometer, zum Herstellen von Fotoresist-Filmen für die Halbleiterfertigung oder für gedruckte Schaltungen)
Kaliumchlorid, mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als Kaliummonoxid von <= 40 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff (ausg. in Tabletten oder ähnl. Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von <= 10 kg)
Kaliumchlorid, mit einem Gehalt an Kalium, berechnet als Kaliummonoxid von > 40 bis 62 GHT, bezogen auf den wasserfreien Stoff (ausg. in Tabletten oder ähnl. Formen oder in Packungen mit einem Rohgewicht von <= 10 kg)
Mischungen, die andere Kohlenwasserstoffe „HFKW“ als die in den Unterpositionen 3827 bis 382759 genannten enthalten, mit einem Gehalt an Pentafluorethan „HFKW-125“ von 40 GHT oder mehr (ausg. perhalogenierte Chlorfluorkohlenstoffe „CFK“ oder teilhalogenierte Chlorfluorkohlenwasserstoffe „HCFKW“ enthaltende Mischungen sowie die Mischungen unter 382761 und 382762)
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von < 40 g/m², a.n.g.
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von 40 g/m² bis 150 g/m², a.n.g.
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von >= 40 g/m², jedoch < 60 g/m², a.n.g.
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite <= 435 mm und auf der anderen Seite <= 297 mm messen, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von 40 g/m² bis 150 g/m², a.n.g.
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite 297 mm und auf der anderen Seite 210 mm messen "A4-Format", ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von 40 g/m² bis 150 g/m², a.n.g.
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite > 435 mm messen oder auf einer Seite <= 435 mm und auf der anderen Seite > 297 mm messen, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von 40 g/m² bis 150 g/m², a.n.g.
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite <= 435 mm und auf der anderen Seite <= 297 mm messen, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von 40 g/m² bis 150 g/m², a.n.g. (ausg. auf einer Seite 297 mm und auf der anderen Seite 210 mm messen "A4-Format")
Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, einschl. Mischungen, von Hausschweinen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschl. Schweinespeck und Fette jeder Art und Herkunft, von < 40 GHT (ausg. Würste und ähnl. Erzeugnisse, solche in Form von fein homogenisierten Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g, Zubereitungen aus Lebern sowie Extrakte und Säfte von Fleisch)
Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, einschl. Mischungen, von Hausschweinen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschl. Schweinespeck und Fette jeder Art und Herkunft, von >= 40 GHT, jedoch < 80 GHT (ausg. Würste und ähnl. Erzeugnisse, solche in Form von fein homogenisierten Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g, Zubereitungen aus Lebern sowie Extrakte von Fleisch)
Malzextrakt sowie Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g.; Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g.
Malzextrakt sowie Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g.; Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g.
Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g. sowie Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g., zur Ernährung von Kindern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Mischungen und Teig aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g. sowie Mischungen und Teig aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g., zum Herstellen von Backwaren der Pos. 1905
Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, kein Milchfett, keine Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend, oder < 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend, ohne oder mit Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao (ausg. Malzextrakt sowie zur Kinderernährung, in Aufmachung für den Einzelverkauf, Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren und in Pulverform aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401-0404)
Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao sowie Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404, ohne oder mit Gehalt an Kakao < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g. (ausg. Malzextrakt sowie zur Ernährung von Kindern, in Aufmachung für den Einzelverkauf und Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren und Waren der Unterpos. 19019091 und 19019095)
Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g. sowie Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g. (ausg. zur Ernährung von Kindern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf sowie Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren der Pos. 1905)