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Turbo-Strahltriebwerke mit einer Schubkraft von <= 25 kN
Turbo-Strahltriebwerke mit einer Schubkraft von > 25 kN
Turbo-Strahltriebwerke mit einer Schubkraft von > 25 kN bis 44 kN
weintrub; weinstein, roh
Weintrub [Weingeläger], mit einem Gesamtalkoholgehalt von <= 7,9% mas und einem Trockenmassegehalt von >= 25 GHT
Weintrub [Weingeläger] (ausg. mit einem Gesamtalkoholgehalt von <= 7,9% mas und einem Trockenmassegehalt von >= 25 GHT)
Vliesstoffe, bestrichen oder überzogen, a.n.g., aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, mit einem Gewicht von <= 25 g/m²
Vliesstoffe, bestrichen oder überzogen, a.n.g., mit einem Gewicht von <= 25 g/m² (ausg. aus synthetischen oder künstlichen Filamenten)
Vliesstoffe, bestrichen oder überzogen, a.n.g., aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, mit einem Gewicht von > 25 g/m² bis 70 g/m²
Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, a.n.g., aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, mit einem Gewicht von <= 25 g/m²
Vliesstoffe, bestrichen oder überzogen, a.n.g., mit einem Gewicht von > 25 g/m² bis 70 g/m² (ausg. aus synthetischen oder künstlichen Filamenten)
Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, a.n.g., mit einem Gewicht von <= 25 g/m² (ausg. aus synthetischen oder künstlichen Filamenten)
Vliesstoffe, auch getränkt oder mit Lagen versehen, a.n.g., aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, mit einem Gewicht von <= 25 g/m² (ausg. bestrichen oder überzogen)
Vliesstoffe, auch getränkt oder mit Lagen versehen, a.n.g., mit einem Gewicht von <= 25 g/m² (ausg. bestrichen oder überzogen sowie aus synthetischen oder künstlichen Filamenten)
Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, a.n.g., aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, mit einem Gewicht von > 25 g/m² bis 70 g/m²
Vliesstoffe, auch getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen, a.n.g., mit einem Gewicht von > 25 g/m² bis 70 g/m² (ausg. aus synthetischen oder künstlichen Filamenten)
Vliesstoffe, auch getränkt oder mit Lagen versehen, a.n.g., aus synthetischen oder künstlichen Filamenten, mit einem Gewicht von > 25 g/m² bis 70 g/m² (ausg. bestrichen oder überzogen)
Vliesstoffe, auch getränkt oder mit Lagen versehen, a.n.g., mit einem Gewicht von > 25 g/m² bis 70 g/m² (ausg. bestrichen oder überzogen sowie aus synthetischen oder künstlichen Filamenten)
Schmiermittel mit einem Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff von mindestens 25 GHT, die mindestens zu 60 % biologisch abbaubar sind
Schmiermittel, zubereitet, einschl. Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen, die weniger als 70 % Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten (ausg. Mittel zur Behandlung von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen sowie Schmiermittel mit einem Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff von mindestens 25 GHT, die mindestens zu 60 % biologisch abbaubar sind)
Toilettenpapier in Rollen mit einer Breite von <= 36 cm, mit einem Gewicht pro Lage von <= 25 g/m²
Toilettenpapier in Rollen mit einer Breite von <= 36 cm, mit einem Gewicht pro Lage von > 25 g/m²
Unbemannte Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von 7 kg bis 25 kg (ausg. zur Beförderung von Passagieren)
Unbemannte Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von 25 kg bis 150 kg (ausg. zur Beförderung von Passagieren)
Unbemannte Luftfahrzeuge, mit einem Starthöchstgewicht von 7 kg bis 25 kg (ausg. zur Beförderung von Passagieren oder ausschließlich für ferngesteuerten Flug)
Unbemannte Luftfahrzeuge, mit einem Starthöchstgewicht von 25 kg bis 150 kg (ausg. zur Beförderung von Passagieren oder ausschließlich für ferngesteuerten Flug)
Stabstahl aus nichtrostendem Stahl, nur kalthergestellt oder kaltfertiggestellt, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von < 25 mm und mit einem Nickelgehalt von >= 2,5 GHT
Stabstahl aus nichtrostendem Stahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von < 25 mm und mit einem Nickelgehalt von < 2,5 GHT
Stabstahl aus nichtrostendem Stahl, nur kalthergestellt oder kaltfertiggestellt, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von >= 25 mm, jedoch < 80 mm und mit einem Nickelgehalt von < 2,5 GHT
Stabstahl aus nichtrostendem Stahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt, mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von >= 25 mm, jedoch < 80 mm und mit einem Nickelgehalt von >= 2,5 GHT
Leime mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von < 25 GHT (ausg. für den Einzelverkauf als Leim aufgemacht und mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg)
Leime mit einem Gehalt an Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken von >= 25, jedoch < 55 GHT (ausg. für den Einzelverkauf als Leim aufgemacht und mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg)
draht aus nichtrostendem stahl
Draht aus nichtrostendem Stahl, in Ringen oder Rollen, mit einem Nickelgehalt von < 2,5 GHT, mit einem Gehalt an Chrom von 13 bis 25 GHT und an Aluminium von 3,5 bis 6 GHT (ausg. Walzdraht)
Draht aus nichtrostendem Stahl, in Ringen oder Rollen, mit einem Nickelgehalt von < 2,5 GHT (ausg. mit einem Gehalt an Chrom von 13 bis 25 GHT und an Aluminium von 3,5 bis 6 GHT sowie Walzdraht)
Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe, Schieber und andere feuerfeste keramische Waren, mit Gehalt an freiem Kohlenstoff von > 25 bis 50 GHT (ausg. feuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnl. feuerfeste keramische Bauteile)
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnl. Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg, mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von >= 25 GHT, jedoch < 31 GHT (ausg. Kakaopulver)
Poly"1-buten", 1-Buten-Ethylen-Copolymer mit einem Gehalt an Ethylen von <= 10 GHT, oder eine Mischung von Poly"1-buten" und Polyethylen und/oder Polypropylen, mit einem Gehalt an Polyethylen von <= 10 GHT und/oder an Polypropylen von <= 25 GHT, in Blöcken von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver, Granulate, Flocken und ähnl. lose Formen
Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen (ausg. Polypropylen, Polyisobutylen und Propylen-Copolymere sowie A-B-A-Blockcopolymer aus Polystyrol, Ethylen-Butylen-Copolymer und Polystyrol, mit einem Gehalt an Styrol von <= 35 GHT, und Poly"1-buten", 1-Buten-Ethylen-Copolymer mit einem Gehalt an Ethylen von <= 10 GHT, oder eine Mischung von Poly"1-buten" und Polyethylen und/oder Polypropylen, mit einem Gehalt an Polyethylen von <= 10 GHT und/oder an Polypropylen von <= 25 GHT, in Blöcken von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver, Granulate, Flocken und ähnl. lose Formen)
hygienepapiere, zellstoffwatte, vliese
Papier, gekreppt, zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege, und Vliese aus Zellstofffasern "sog. Tissue", in Rollen mit einer Breite von > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht pro Lage von <= 25 g/m²
Papier, gekreppt, zur Verwendung im Haushalt, zu hygienischen Zwecken oder für die Körperpflege, und Vliese aus Zellstofffasern "sog. Tissue", in Rollen mit einer Breite von > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht pro Lage von > 25 g/m²
Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hühnern "Hausgeflügel", zubereitet oder haltbar gemacht, mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von >= 25 GHT, jedoch < 57 GHT (ausg. von Trut- und Perhühnern, Würste und ähnl. Erzeugnisse, solche in Form von fein homogenisierten Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g, Zubereitungen aus Lebern sowie Extrakte von Fleisch)
Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hühnern "Hausgeflügel", zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. mit Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von >= 25 GHT, Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Trut- und Perlhühnern, Würste und ähnl. Erzeugnisse, solche in Form von fein homogenisierten Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g, Zubereitungen aus Lebern sowie Extrakte und Säfte von Fleisch)