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Abfälle, Schnitzel und Bruch von Polymeren des Ethylens, mit einer relativen Dichte von => 0,94 (z. B. PE-HD)
Lebensmittelzubereitungen, a.n.g., >= 1,5 GHT Milchfett, >= 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, >= 5 GHT Glucose oder >= 5 GHT Stärke enthaltend
Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe, >= 1,5 GHT Milchfett, >= 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, >= 5 GHT Glucose oder >= 5 GHT Stärke enthaltend
Lebensmittelzubereitungen, a.n.g., kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder < 1,5 GHT Milchfett, < 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, < 5 GHT Glucose oder < 5 GHT Stärke enthaltend
Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend oder < 1,5 GHT Milchfett, < 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, < 5 GHT Glucose oder < 5 GHT Stärke enthaltend
(5-Ethyl-2-methyl-2-oxido-1,3,2-dioxaphosphinan-5-yl)methyl methyl-methylphosphonat
Bis[(5-ethyl-2-methyl-2-oxido-1,3,2-dioxaphosphinan-5-yl)methyl] methylphosphonat
5-Methylhexan-2-on
Ketone, acyclisch, ohne andere Sauerstoff-Funktionen (ausg. Aceton, Butanon "Methylethylketon", 4-Methylpentan-2-on "Methylisobutylketon" und 5-Methylhexan-2-on)
Mischungen und Zubereitungen, hauptsächlich aus "5-Ethyl-2-methyl-2-oxido-1,3,2-dioxaphosphinan-5yl"methyl methyl methylphosphonat und Bis ["5-ethyl-2-methyl-2-oxido-1,3,2-dioxaphosphinan-5-yl"methyl] methylphosphonat bestehend
3-"1-Ethyl-1-methylpropyl"isoxazol-5-ylamin, in Toluol gelöst
2,4,7,9-Tetramethyldec-5-in-4,7-diol
Alkohole, acyclisch, zweiwertig (ausg. Ethylenglykol [Ethandiol], Propylenglykol [Propan-1,2-diol], Butan-1,3-diol, Butan-1,4-diol und 2,4,7,9-Tetramethyldec-5-in-4,7-diol)
1-"1,3-Benzodioxol-5-yl"propan-2-on
Verbindungen, heterocyclisch, nur mit Sauerstoff als Heteroatom(e) (ausg. Verbindungen, die einen nichtkondensierten Furanring, auch hydriert, in der Struktur enthalten, sowie Lactone, Isosafrol, 1-[1,3-Benzodioxol-5-yl]propan-2-on, Piperonal, Safrol, Tetrahydrocannabinole „alle Isomere“, Carbofuran sowie anorganische oder organische Verbindungen von Quecksilber)
Zigarettenpapier in Rollen mit einer Breite von <= 5 cm
Zigarettenpapier in Rollen mit einer Breite von > 5 cm bis 15 cm
Zigarettenpapier, auch zugeschnitten (ausg. in Form von Heftchen oder Hülsen sowie in Rollen mit einer Breite von <= 5 cm)
Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten, >= 1,5 GHT Milchfett, >= 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, >= 5 GHT Glucose oder >= 5 GHT Stärke enthaltend, von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art (ausg. mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 0,5% vol)
Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder < 1,5 GHT Milchfett, < 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, < 5 GHT Glucose oder < 5 GHT Stärke enthaltend, von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art (ausg. mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 0,5% vol)
Joghurt mit Zusatz von Schokolade, Gewürzen, Kaffee, Pflanzen, Getreide oder Backwaren, weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend
Joghurt mit Zusatz von Schokolade, Gewürzen, Kaffee, Pflanzen, Getreide oder Backwaren, (ausg. Joghurt, das 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthält)
Faserplatten aus Holz, mitteldicht "MDF", mit einer Dicke von <= 5 mm
Faserplatten aus Holz, mitteldicht "MDF", mit einer Dicke von > 5 mm bis 9 mm
Faserplatten aus Holz, mitteldicht "MDF", mit einer Dicke von <= 5 mm, weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet
Faserplatten aus Holz, mitteldicht "MDF", mit einer Dicke von > 5 mm bis 9 mm, weder mechanisch bearbeitet noch oberflächenbeschichtet
Laminatbodenbeläge aus mitteldichten Holzfaserplatten „MDF“, mit einer Dicke von >5 mm bis 9 mm, mit einer Dichte von >0,8 g/cm3 „HDF“
Mitteldichte Faserplatten „MDF“ aus Holz, mit einer Dicke von <= 5 mm, mit einer Dichte von 0,8 g/cm3 oder weniger, mechanisch bearbeitet oder oberflächenbeschichtet
Mitteldichte Faserplatten „MDF“ aus Holz, mit einer Dicke von <= 5 mm, mit einer Dichte von mehr als 0,8 g/cm3 „HDF“, mechanisch bearbeitet oder oberflächenbeschichtet
Mitteldichte Faserplatten „MDF“ aus Holz, mit einer Dicke von >5 mm bis 9 mm, mit einer Dichte von >0,8 g/cm3 „HDF“, mechanisch bearbeitet oder oberflächenbeschichtet (ausg. Laminatbodenbeläge)
Mitteldichte Faserplatten „MDF“ aus Holz, mit einer Dicke von mehr als 5 mm bis 9 mm, mit einer Dichte von 0,8 g/cm3 oder weniger, mechanisch bearbeitet oder oberflächenbeschichtet
Uranerze und Pechblende, mit einem Gehalt an Uran von > 5 GHT "Euratom"
Uranerze und ihre Konzentrate (ausg. Uranerze und Pechblende, mit einem Gehalt an Uran von > 5 GHT)
synthetische monofile, streifen, ≤1mm, ≤5mm
Streifen und dergl. "z.B. künstliches Stroh" aus Polypropylen, mit einer augenscheinlichen Breite von <= 5 mm
Streifen und dergl. "z.B. künstliches Stroh" aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von <= 5 mm
Streifen und dergl. "z.B. künstliches Stroh" aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von <= 5 mm (ausg. aus Polypropylen)
Monofile, synthetisch, von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm; Streifen und dergl. "z.B. künstliches Stroh" aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von <= 5 mm
Ferromangan, mit einem Kohlenstoffgehalt von > 2 GHT, mit einer Körnung von <= 5 mm und mit einem Mangangehalt von > 65 GHT
Ferromangan, mit einem Kohlenstoffgehalt von > 2 GHT (ausg. mit einer Körnung von <= 5 mm und mit einem Mangangehalt von > 65 GHT)
Gasöl aus Erdöl oder bituminösen Mineralien, zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 27
Öle, mittelschwer, aus Erdöl oder bituminösen Mineralien, zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 27
Leichtöle aus Erdöl oder bituminösen Mineralien, zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 27 (ausg. mit Biodiesel)
Heizöle aus Erdöl oder bituminösen Mineralien, zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 27 (ausg. mit Biodiesel)
Gasöl aus Erdöl oder bituminösen Mineralien, zur chemischen Umwandlung (ausg. zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 27)
Öle, mittelschwer, aus Erdöl oder bituminösen Mineralien, zur chemischen Umwandlung (ausg. zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 27)
Leichtöle aus Erdöl oder bituminösen Mineralien, zur chemischen Umwandlung (ausg. zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 27 sowie mit Biodiesel)
Heizöle aus Erdöl oder bituminösen Mineralien, zur chemischen Umwandlung (ausg. zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 27 sowie mit Biodiesel)
Schmieröle und andere Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von >= 70 GHT, in denen diese Öle den Charakter der Waren bestimmen, zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 27
Schmieröle und andere Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von >= 70 GHT, in denen diese Öle den Charakter der Waren bestimmen, zur chemischen Umwandlung (ausg. zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 27)
Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnl. genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von >= 5 GHT, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht (ausg. Gurken, Cornichons, Mango-Chutney, Früchte Capsicum mit brennendem Geschmack, Zuckermais; Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnl. genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von >= 5 GHT; Pilze, Palmherzen, Oliven, Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack sowie Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen, Pitahayas, Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-[Betel-]nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse)
Propan, verflüssigt, mit einem Reinheitsgrad von < 99 %, zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 27
Butane, verflüssigt, zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 27 (ausg. mit einem Reinheitsgrad von >= 95 % an n-Butan oder Isobutan)
Butane, verflüssigt, zur chemischen Umwandlung (ausg. zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 27 sowie Butane mit einem Reinheitsgrad von >= 95% an n-Butan oder Isobutan)
gewirke und gestricke ≤30 cm
Raschelspitzen mit einer Breite von <= 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm, aus Baumwolle (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm, aus Wolle oder feinen Tierhaaren (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren, Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen sowie sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 30061030)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren, Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen sowie sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 30061030)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm (ausg. aus Baumwolle, Chemiefasern, Wolle oder feinen Tierhaaren, solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren, Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen sowie sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 30061030)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern (ausg. Raschelspitzen, Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren, Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen sowie sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 30061030)
Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Anteil an Kautschukfäden von >= 5 GHT, für Männer oder Knaben
Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Anteil an Kautschukfäden von >= 5 GHT, für Frauen oder Mädchen
Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken aus synthetischen Chemiefasern, für Frauen oder Mädchen (ausg. mit einem Anteil an Kautschukfäden von >= 5 GHT)
Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken aus synthetischen Chemiefasern, für Männer oder Knaben (ausg. mit einem Anteil an Kautschukfäden von >= 5 GHT)
Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken aus Spinnstoffen, mit einem Anteil an Kautschukfäden von >= 5 GHT, für Frauen oder Mädchen (ausg. aus synthetischen Chemiefasern)
Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken aus Spinnstoffen, mit einem Anteil an Kautschukfäden von >= 5 GHT, für Männer oder Knaben (ausg. aus synthetischen Chemiefasern)
Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken aus Spinnstoffen, für Frauen oder Mädchen (ausg. mit einem Anteil an Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie aus synthetischen Chemiefasern)
Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken aus Spinnstoffen, für Männer oder Knaben (ausg. mit einem Anteil an Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie aus synthetischen Chemiefasern)
Aprikosen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von < 5 kg
Aprikosen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol und ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 5 kg
Pflaumen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol und ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 5 kg
Pflaumen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol und ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von < 5 kg
Pfirsiche, einschl. Brugnolen und Nektarinen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol und ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 5 kg
Pfirsiche, einschl. Brugnolen und Nektarinen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol und ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von < 5 kg
Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnl. genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von >= 5 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol und ohne Zusatz von Zucker (ausg. gefroren oder getrocknet)
Mischungen von Guaven, Mango-, Mangostan-, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, einschl. Mischungen mit einem Gehalt dieser Früchte und Kokos-, Kaschu-, Para-, Areka-"Betel-"-, Kola- und Macadamia-Nüssen von >= 50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 5 kg
Mischungen von Guaven, Mango-, Mangostan-, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, einschl. Mischungen mit einem Gehalt dieser Früchte und Kokos-, Kaschu-, Para-, Areka-"Betel-"-, Kola- und Macadamia-Nüssen von >= 50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 4,5 und < 5 kg
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 5 kg, a.n.g. (ausg. Mischungen aus Schalenfrüchten, tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen und sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 4,5 und < 5 kg, a.n.g. (ausg. Mischungen aus Schalenfrüchten, tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen der Gattungen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Fleisch von Rindern, ohne Knochen, gefroren (ausg. Vorderviertel, ganz oder in höchstens 5 Teile zerlegt, jedes Vorderviertel in einem einzigen Gefrierblock aufgemacht, quartiers compensés in zwei Gefrierblöcken aufgemacht, der eine das Vorderviertel enthaltend, ganz oder in höchstens 5 Teile zerlegt, der andere das Hinterviertel enthaltend, in einem Stück, ohne Filet sowie crops, chucks and blades und briskets)
Brot ohne Zusatz von Honig, Eiern, Käse oder FrÜchten, auch mit einem Gehalt an Zuckern oder Fetten, bezogen auf die Trockenmasse, von jeweils <= 5 GHT
Torten, Rosinenbrot, Panettone, Baisers, Christstollen, Hörnchen und andere Backwaren mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von >=5 GHT (ausg. Knäckebrot, Leb- und Honigkuchen und ähnl. Waren, Kekse und ähnl. Kleingebäck, Waffeln und Zwieback)
Pizzas, Quiches und andere Backwaren mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von <5 GHT (ausg. Knäckebrot, Kekse und ähnl. Kleingebäck, Waffeln, Zwieback und ähnl. geröstete Waren, Brot, Hostien, leere Oblatenkapseln der für Arzneien verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnl. Waren)
Olivenöl der „EU-Kategorien 4 und 5“ und seine Fraktionen, aus den Früchten des Olivenbaumes ausschließlich durch mechanische oder physikalische Verfahren ohne Beeinträchtigung des Öls gewonnen
Rückstände aus der Maisstärkegewinnung gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 23, von der zur Fütterung verwendeten Art (ausg. Hunde- und Katzenfutter in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin, Maltodextrinsirup noch Milcherzeugnisse enthaltend (ausg. Hunde- und Katzenfutter in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren, Rückstände aus der Maisstärkegewinnung gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 23, ausgelaugte, melassierte Rübenschnitzel sowie Vormischungen)
Kraftfahrzeuge zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität bestimmt (Euratom), ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger
Kraftfahrzeuge, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt [Euratom]
Kraftfahrzeuge, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t, ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt [Euratom]
Kraftfahrzeuge, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt [Euratom]
Kraftfahrzeuge, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t, ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt [Euratom]
Kraftfahrzeuge, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t bis 20 t, ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt [Euratom]
Kraftfahrzeuge, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt [Euratom]
Kraftfahrzeuge, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t bis 20 t, ihrer Beschaffenheit nach zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt [Euratom]
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t bis 20 t (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t, neu (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t, gebraucht (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t bis 20 t, neu (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t bis 20 t, gebraucht (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t, neu (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t, gebraucht (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von mehr als 2800 cm3, neu (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von mehr als 2800 cm3, gebraucht (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, neu (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t bis 20 t, neu (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t bis 20 t, gebraucht (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von 2800 cm3 oder weniger, gebraucht (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm3, neu (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität [Euratom])
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm3, gebraucht (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger, neu (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von 2500 cm3 oder weniger, gebraucht (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von mehr als 2800 cm³, neu (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von mehr als 2800 cm³, gebraucht (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von 2800 cm³ oder weniger, neu (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von 2800 cm³ oder weniger, gebraucht (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm³, neu (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von mehr als 2500 cm³, gebraucht (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von 2500 cm³ oder weniger, neu (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ und mit Elektromotor angetrieben, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 5 t oder weniger, mit einem Hubraum von 2500 cm³ oder weniger, gebraucht (ausg. Muldenkipper [Dumper] der Unterpos. 870410, Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 sowie Spezialkraftwagen zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität)
monofile, künstlich, >= 67 dtex, <= 1 mm; streifen <= 5 mm
Monofile, künstlich, von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm; Streifen und dergl. "z.B. künstliches Stroh" aus künstlicher Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von <= 5 mm
fäden, schnüre, vulkanisierter kautschuk
Fäden und Schnüre, aus vulkanisiertem Kautschuk (ausg. nichtumsponnene einfache Fäden mit einem Durchmesser von > 5 mm sowie Spinnstoffe in Verbindung mit Kautschukfäden [z.B. mit Spinnstoffen überzogene Fäden und Kordeln])
Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Gehalt an Saccharose, einschl. Invertzucker als Saccharose berechnet oder Isoglucose, als Saccharose berechnet, von >= 5 GHT, jedoch < 65 GHT
Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, keine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose, einschl. Invertzucker als Saccharose berechnet oder Isoglucose, als Saccharose berechnet, von < 5 GHT
andere waren aus glas
Glaswaren, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0°C bis 300°C, a.n.g. (ausg. aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid)
Bindfäden, Seile und Taue, ungeflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt, aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyestern, mit einem Titer von > 50.000 dtex "5 g/m"
Bindfäden, Seile und Taue, ungeflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt, aus Polyethylen oder Polypropylen, mit einem Titer von > 50.000 dtex "5 g/m" (ausg. Bindegarne oder Pressengarne)
Bindfäden, Seile und Taue, geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt, aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyestern, mit einem Titer von > 50.000 dtex "5 g/m"
Bindfäden, Seile und Taue, geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt, aus Polyethylen oder Polypropylen, mit einem Titer von > 50.000 dtex "5 g/m" (ausg. Bindegarne oder Pressengarne)
Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt, aus Nylon oder anderen Polyamiden oder aus Polyestern, mit einem Titer von <= 50.000 dtex "5 g/m"
Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten, auch mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt, aus Polyethylen oder Polypropylen, mit einem Titer von <= 50.000 dtex "5 g/m" (ausg. Bindegarne oder Pressengarne)
Rohre aus Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0°C bis 300°C, unbearbeitet (ausg. aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenem Siliciumdioxid)
Rohre aus Glas, unbearbeitet (ausg. mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0°C bis 300°C oder aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid)
Bänder aus Spinnstoffen, gewebt, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, mit einer Breite von <= 30 cm (ausg. Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe sowie Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren)
Glas in Form von Flocken mit einer Länge von 0,1 mm bis 3,5 mm und einer Dicke von 2 Mikrometer bis 5 Mikrometer und Glas in Forù von Pulver oder Granalien, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT oder mehr (ausg. Überfangglas)
Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken (ausg. Überfangglas, Glas in Form von Flocken mit einer Länge von 0,1 mm bis 3,5 mm und einer Dicke von 2 Mikrometer bis 5 Mikrometer sowie Glas in Form von Pulver oder Granalien mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von >= 99 GHT)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT (ausg. Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT (ausg. Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, mit einem Anteil an Elastomergarnen von >= 5 GHT (ausg. Kautschukfäden enthaltend und Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, mit einem Anteil an Elastomergarnen und Kautschukfäden oder nur Kautschukfäden von >= 5 GHT (ausg. Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT (ausg. Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT (ausg. Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm, mit einem Anteil an Elastomergarnen von >= 5 GHT (ausg. Kautschukfäden enthaltend und Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm, mit einem Anteil an Elastomergarnen und Kautschukfäden oder nur Kautschukfäden von >= 5 GHT (ausg. Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren, Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen sowie sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 30061030)
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus vorgespanntem Glas (ausg. mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin bei Temperaturen von 0°C bis 300°C, Waren der Pos. 7018 sowie Trinkgläser, Konservengläser, Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter)
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin bei Temperaturen von 0°C bis 300°C (ausg. Waren aus Glaskeramik oder aus Bleikristall, Waren der Pos. 7018 sowie Trinkgläser, Konservengläser, Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter)
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche (ausg. mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin bei Temperaturen von 0°C bis 300°C, Waren aus Glaskeramik oder aus Bleikristall, Waren der Pos. 7018 sowie Trinkgläser, Konservengläser, Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter)
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, handgefertigt "manuelle Glasentnahme" (ausg. aus vorgespanntem Glas oder mit einem Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin bei Temperaturen von 0°C bis 300°C, Waren aus Glaskeramik oder aus Bleikristall, Waren der Pos. 7018 sowie Trinkgläser, Konservengläser, Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter)
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, mechanisch gefertigt "mechanische Glasentnahme" (ausg. aus vorgespanntem Glas oder mit einem Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin bei Temperaturen von 0°C bis 300°C, Waren aus Glaskeramik oder aus Bleikristall, Waren der Pos. 7018 sowie Trinkgläser, Konservengläser, Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter)
Poly"vinylformal" in Blöcken von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver, Granulate, Flocken und ähnl. lose Formen, mit einem Molekulargewicht von 10.000 bis 40.000 und einem Gehalt an Acetylgruppen, berechnet als Vinylacetat, von 9,5 GHT bis 13 GHT und an Hydroxylgruppen, berechnet als Vinylalkohol, von 5 GHT bis 6,5 GHT
Polymere der Vinylester und andere Vinylpolymere, in Primärformen (ausg. des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, Poly"vinylacetat", Copolymere sowie Poly"vinylalkohol", auch nichthydrolisierte Acetatgruppen enthaltend sowie Poly"vinylformal" in Blöcken von unregelmäßiger Form, Brocken, Krümel, Pulver, Granulate, Flocken und ähnl. lose Formen, mit einem Molekulargewicht von 10.000 bis 40.000 und einem Gehalt an Acetylgruppen, berechnet als Vinylacetat, von 9,5 GHT bis 13 GHT und an Hydroxylgruppen, berechnet als Vinylalkohol, von 5 GHT bis 6,5 GHT)
Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, paraffinische Rückstände "slack wax", andere Mineralwachse und ähnliche durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, roh, zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 27 (ausg. Vaselin, Paraffin mit einem Gehalt an Öl von < 0,75 GHT, Ozokerit, Montanwachs und Torfwachs)
Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, paraffinische Rückstände "slack wax", andere Mineralwachse und ähnliche durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, roh, zur chemischen Umwandlung (ausg. zur Bearbeitung in begünstigten Verfahren im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 27 sowie Vaselin, Paraffin mit einem Gehalt an Öl von < 0,75 GHT, Ozokerit, Montanwachs und Torfwachs)
Chlorprothixen (INN); Thenalidin (INN) und seine Tartrate und Maleate; Furazolidon (INN); 7-Aminocephalosporansäure; Salze und Ester der (6R,7R)-3-Acetoxymethyl-7-[(R)-2-formyloxy-2-phenylacetamid]-8- oxo-5-thia-1-azabicyclo[4.2.0]oct-2-en-2-carbonsäure; 1-[2-(1,3-Dioxan-2-yl)ethyl]-2-methylpyridiniumbromid
watte aus spinnstoffen, länge <= 5 mm
Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus sowie Spinnstofffasern, Länge <= 5 mm "Scherstaub", Knoten und Noppen aus Spinnstoffen (ausg. Watte und Waren daraus, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnmedizinischen oder veterinärmedizinischen Zwecken aufgemacht sowie mit Riechmitteln, Schminken, Seifen, usw. getränkt, bestrichen oder überzogen)
kettengewirke, breite > 30 cm
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm (ausg. aus Chemiefasern, Baumwolle, solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus Baumwolle, buntgewirkt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus Baumwolle, bedruckt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus Baumwolle, gefärbt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern, gefärbt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern, buntgewirkt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern, bedruckt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus Wolle oder feinen Tierhaaren (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus Baumwolle, roh oder gebleicht (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, buntgewirkt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, bedruckt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern, roh oder gebleicht (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm (ausg. aus Chemiefasern, Baumwolle, Wolle oder feinen Tierhaaren, solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, roh oder gebleicht (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
andere gewirke und gestricke
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern, gefärbt (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern, buntgewirkt (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern, bedruckt (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm (ausg. aus Chemiefasern, Baumwolle, Wolle oder feinen Tierhaaren, Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus Baumwolle, gefärbt (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus Baumwolle, buntgewirkt (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus Baumwolle, bedruckt (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, gefärbt (ausg. Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch einschl. "Hochflorerzeugnisse", Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, buntgewirkt (ausg. Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch einschl. "Hochflorerzeugnisse", Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, bedruckt (ausg. Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch einschl. "Hochflorerzeugnisse", Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus Wolle oder feinen Tierhaaren (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus Baumwolle, roh oder gebleicht (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, roh oder gebleicht (ausg. Kettengewirke "einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind", Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch einschl. "Hochflorerzeugnisse", Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern, roh oder gebleicht (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)
Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Zahlen oder Eichzeichen, mit linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0°C bis 300°C (ausg. aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid, Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken sowie Instrumente, Apparate und Geräte des Kap. 90)
Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Zahlen oder Eichzeichen (ausg. mit linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 x 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0°C bis 300°C oder aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid, Behältnisse zu Transport oder Verpackungszwecken sowie Instrumente, Apparate und Geräte des Kap. 90)
Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, jedoch ohne andere Sauerstoff-Funktion, und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate (ausg. Milchsäure, Weinsäure, Citronensäure, Gluconsäure, Cholsäure, 3-alpha, 12-alpha-Dihydroxy-5-beta-cholan-24-säure "Desoxycholsäure", ihre Salze und Ester sowie 2,2-Bis"hydroxymethyl"propionsäure und Chlorbenzilat [ISO] und 2,2-Diphenyl-2-hydroxyessigsäure (Benzilsäure))
Malzextrakt sowie Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g.; Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g.
Malzextrakt sowie Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g.; Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g.
Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g. sowie Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g., zur Ernährung von Kindern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Mischungen und Teig aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g. sowie Mischungen und Teig aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g., zum Herstellen von Backwaren der Pos. 1905
Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, kein Milchfett, keine Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend, oder < 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend, ohne oder mit Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao (ausg. Malzextrakt sowie zur Kinderernährung, in Aufmachung für den Einzelverkauf, Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren und in Pulverform aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401-0404)