HS Code 04081920 - Eigelb ungenießbar haltbar gemacht

Eigelb, frisch, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, ungenießbar oder ungenießbar gemacht (ausg. getrocknet)
Anmerkungen:
Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den Einführenden Vorschriften II.F festgesetzten Voraussetzungen.

Beispiele (Keine offiziellen Angaben oder Gewährleistung)

- Pasteurisiertes Flüssigeigelb (gesüßt)
- Hartgekochte Eigelbblöcke (gefroren)
- Zuckerhaltiges Eigelb (in Dampf gekocht, haltbar gemacht)
- Gefrorene Eigelbpaste (ungenießbar behandelt)
- Salzlake-Eigelb (geformt, haltbar gemacht)
- Vorgekochte Eigelbstücke (in Konsistenz gehalten)

Code Baumstruktur / Hierarchie

    0408 Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln Eigelb 040819 Anderes 04081920 Ungenießbar oder ungenießbar gemacht

Handelsbeschränkungen und Maßnahmen

Kapitel 04
29 Handelsbeschränkungen und Maßnahmen
Position 0408
6 Handelsbeschränkungen und Maßnahmen
Unterposition 040819
0 Handelsbeschränkungen und Maßnahmen
Zolltarifnummer 04081920
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Änderungen dieser Zolltarifnummer

Änderungen zugunsten zu 4081920
1993: 4081990
1994: 4081920