Anmerkungen zum KAPITEL 52
BAUMWOLLE
Unterpositions-Anmerkung
- 1. Als "Denim" im Sinne der Unterpositionen 520942 und 521142 gelten buntgewebte Gewebe aus 3- oder 4-bindigem Kettköper, einschließlich Kreuzkettköper, deren Kettfäden von ein und derselben Farbe und deren Schussfäden roh, gebleicht, grau gefärbt oder in einem helleren Farbton als die Kettfäden gefärbt sind.