HS Code "zucker" Suchergebnisse (200)

Essbesteck und -geschirr
8215
Position
Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnl. Waren, aus unedlen Metallen (ausg. Hummer- und Geflügelscheren [Pos. 8201 oder 8213])
Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnl. Waren, aus unedlen Metallen, versilbert, vergoldet oder platiniert (ausg. Zusammenstellungen sowie Hummer- und Geflügelscheren)
821599
Unterposition
Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnl. Waren, aus unedlen Metallen, nicht versilbert, vergoldet oder platiniert (ausg. Zusammenstellungen sowie Hummer- und Geflügelscheren)
Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnl. Waren, aus nichtrostendem Stahl, nicht versilbert, vergoldet oder platiniert (ausg. Zusammenstellungen sowie Hummer- und Geflügelscheren)
Löffel, Gabeln, Schöpflöffel, Schaumlöffel, Tortenheber, Fischmesser, Buttermesser, Zuckerzangen und ähnl. Waren, aus anderen unedlen Metallen als nichtrostendem Stahl, nicht versilbert, vergoldet oder platiniert (ausg. Zusammenstellungen sowie Hummer- und Geflügelscheren)
Maschinen und Apparate zum industriellen Herstellen von Zucker (ausg. Zentrifugen sowie Filtrier-, Heiz- oder Kühlapparate)
Reine Zucker und ihre Derivate
Zucker, chemisch rein (ausg. Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose [Lävulose]); Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze (ausg. natürliche, auch synthetisch hergestellte, Provitamine, Vitamine, Hormone, Glykoside, pflanzliche Alkaloide, und ihre Salze, Ether, Ester und anderen Derivate)
Früchte und Nüsse, genießbar, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausg. Erdbeeren, Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren, Heidelbeeren der Arten Vaccinium myrtillus, Vaccinium myrtilloides und Vaccinium angustifolium, Kirschen, Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen, Pitahayas, Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-[Betel-]nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse)
Sauerkirschen [Weichseln] "Prunus cerasus", auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Kirschen, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausg. Sauerkirschen [Weichseln] "Prunus cerasus")
Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen, Pitahayas, Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-"Betel-"nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, ohne Zusatz von Zucker oder anderer Süßmitteln
220890
Unterposition
Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von < 80% vol, unvergällt; Branntwein und andere alkoholhaltige Getränke (ausg. Branntwein aus Wein oder Traubentrester, Whisky, Rum und anderer Branntwein gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse, Gin, Genever, Wodka, Likör sowie zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art)
Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse, mit einem Wert von <= 2 €/l reinen Alkohol, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l (ausg. Rum mit einem Gehalt an flüchtigen Stoffen [anderen als Ethyl- und Metyhylalkohol] von >= 225 g/hl reinen Alkohols "Toleranz 10%")
220840
Unterposition
Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse
Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse, mit einem Wert von > 7,9 €/l reinen Alkohol, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l (ausg. Rum mit einem Gehalt an flüchtigen Stoffen [anderen als Ethyl- und Metyhylalkohol] von >= 225 g/hl reinen Alkohols "Toleranz 10%")
Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse, mit einem Wert von <= 7,9 €/l reinen Alkohol, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l (ausg. Rum mit einem Gehalt an flüchtigen Stoffen [anderen als Ethyl- und Metyhylalkohol] von >= 225 g/hl reinen Alkohols "Toleranz 10%")
Rum und anderer Branntwein, gewonnen durch Destillieren vergorener Zuckerrohrerzeugnisse, mit einem Wert von > 2 €/l reinen Alkohol, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l (ausg. Rum mit einem Gehalt an flüchtigen Stoffen [anderen als Ethyl- und Metyhylalkohol] von >= 225 g/hl reinen Alkohols "Toleranz 10%")
Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker (ausg. mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zucker haltbar gemacht, jedoch nicht in Sirup eingelegt, sowie Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, sowie Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, Ananas, Zitrusfrüchte, Birnen, Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche, Erdbeeren, Preiselbeeren, Moosbeeren, Pflaumen, Mais, Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile)
Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. Mischungen)
Früchte und andere genießbare Pflanzenteile, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. mit Zucker haltbar gemacht, jedoch nicht in Sirup eingelegt, sowie Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt, sowie Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, Ananas, Zitrusfrüchte, Birnen, Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche, Erdbeeren, Preiselbeeren, Moosbeeren, Ingwer, Passionsfrüchte, Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Karambolen und Pitahayas)
Pflaumen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol und ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 5 kg
Pflaumen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol und ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von < 5 kg
Mais, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol und ohne Zusatz von Zucker (ausg. Zuckermais [Zea mays var. Saccharata])
Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnl. genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von >= 5 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol und ohne Zusatz von Zucker (ausg. gefroren oder getrocknet)
Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85% mas
Aprikosen [Marillen], zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT bis 15 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Aprikosen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol und ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 5 kg
Aprikosen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von < 5 kg
Birnen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT bis 15 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1
Birnen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol und ohne Zusatz von Zucker
200850
Unterposition
Aprikosen [Marillen], zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol (ausg. mit Zucker haltbar gemacht jedoch nicht in Sirup eingelegt, Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt)
Aprikosen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, mit einem Zuckergehalt von > 13 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg
Aprikosen [Marillen], zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT bis 13 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg
Aprikosen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, mit einem Zuckergehalt von > 15 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
200860
Unterposition
Kirschen, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol (ausg. mit Zucker haltbar gemacht jedoch nicht in Sirup eingelegt, Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt)
Kirschen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 11,85% mas
Kirschen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85% mas
Birnen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, mit einem Zuckergehalt von > 13 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg
Birnen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT bis 13 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg
Birnen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, mit einem Zuckergehalt von > 15 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Birnen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85% mas, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 13 GHT)
Birnen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 15 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Birnen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 15 GHT)
Aprikosen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85% mas, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 13 GHT)
Aprikosen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 15 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Aprikosen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 15 GHT)
Aprikosen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 13 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 11,85% mas, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg
Aprikosen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 13 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85% mas, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg
Aprikosen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 11,85% mas, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 13 GHT)
Ananas, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 17 GHT)
Ananas, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 19 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Ananas, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 19 GHT)
Birnen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 13 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 11,85% mas, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg
Birnen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 13 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85% mas, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg
Birnen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 11,85% mas, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 13 GHT)
Kirschen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 11,85% mas (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT)
Kirschen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85% mas (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT)
Kirschen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg
Kirschen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Kirschen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol und ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 4,5 kg
Kirschen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol und ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von < 4,5 kg
200870
Unterposition
Pfirsiche, einschl. Brugnolen und Nektarinen, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol (ausg. mit Zucker haltbar gemacht jedoch nicht in Sirup eingelegt, Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt)
Pfirsiche, einschl. Brugnolen und Nektarinen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 13 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 11,85% mas, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg
Pfirsiche, einschl. Brugnolen und Nektarinen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 13 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85% mas, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg
Pfirsiche, einschl. Brugnolen und Nektarinen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, mit einem Zuckergehalt von > 15 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Pfirsiche, einschl. Brugnolen und Nektarinen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT bis 15 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Pfirsiche, einschl. Brugnolen und Nektarinen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol und ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 5 kg
Erdbeeren, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85% mas
Erdbeeren, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 11,85% mas (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT)
Erdbeeren, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85% mas (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT)
Pfirsiche, einschl. Brugnolen und Nektarinen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol und ohne Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von < 5 kg
200880
Unterposition
Erdbeeren, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, a.n.g.
Erdbeeren, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 11,85% mas
Pfirsiche, einschl. Brugnolen und Nektarinen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 15 GHT)
Pfirsiche, einschl. Brugnolen und Nektarinen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, mit einem Zuckergehalt von > 13 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg
Pfirsiche, einschl. Brugnolen und Nektarinen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT bis 13 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg
Erdbeeren, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg
Erdbeeren, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Erdbeeren, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol und ohne Zusatz von Zucker
Pfirsiche, einschl. Brugnolen und Nektarinen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 11,85% mas, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 13 GHT)
Pfirsiche, einschl. Brugnolen und Nektarinen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85% mas, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 13 GHT)
Pfirsiche, einschl. Brugnolen und Nektarinen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 15 GHT, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg (ausg. Mischungen von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Guaven, Mango-, Mangostan-, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, einschl. Mischungen mit einem Gehalt dieser Früchte und Kokos-, Kaschu-, Para-, Areka-"Betel-"-, Kola- und Macadamia-Nüssen von >= 50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, bei denen das Gewicht keines Anteils > 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Mischungen von Früchten, bei denen das Gewicht keines Anteils > 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Guaven, Mango-, Mangostan-, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, einschl. Mischungen mit einem Gehalt dieser Früchte und Kokos-, Kaschu-, Para-, Areka-"Betel-"-, Kola- und Macadamia-Nüssen von >= 50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 11,85 % mas
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 11,85 % mas (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT sowie von Erdnüssen und anderen Samen)
Mischungen von Guaven, Mango-, Mangostan-, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, einschl. Mischungen mit einem Gehalt dieser Früchte und Kokos-, Kaschu-, Para-, Areka-"Betel-"-, Kola- und Macadamia-Nüssen von >= 50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85 % mas
Mischungen von Guaven, Mango-, Mangostan-, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, einschl. Mischungen mit einem Gehalt dieser Früchte und Kokos-, Kaschu-, Para-, Areka-"Betel-"-, Kola- und Macadamia-Nüssen von >= 50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. Mischungen, bei denen das Gewicht keines Anteils > 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Mischungen, bei denen das Gewicht keines Anteils > 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Guaven, Mango-, Mangostan-, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, einschl. Mischungen mit einem Gehalt dieser Früchte und Kokos-, Kaschu-, Para-, Areka-"Betel-"-, Kola- und Macadamia-Nüssen von >= 50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 5 kg
Mischungen von Guaven, Mango-, Mangostan-, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, einschl. Mischungen mit einem Gehalt dieser Früchte und Kokos-, Kaschu-, Para-, Areka-"Betel-"-, Kola- und Macadamia-Nüssen von >= 50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85 % mas (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 11,85 % mas (ausg. mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT sowie Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT sowie von Erdnüssen und anderen Samen)
Mischungen von Guaven, Mango-, Mangostan-, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, einschl. Mischungen mit einem Gehalt dieser Früchte und Kokos-, Kaschu-, Para-, Areka-"Betel-"-, Kola- und Macadamia-Nüssen von >= 50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg
200897
Unterposition
Mischungen von Früchten, Schalenfrüchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, Erdnüssen und anderen Samen, Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010 sowie mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zucker haltbar gemacht, jedoch nicht in Sirup eingelegt, sowie Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt)
Mischungen von tropischen Nüssen und tropischen Früchten mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von >=50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg
Mischungen von tropischen Nüssen und tropischen Früchten mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von >=50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Palmherzen, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol (ausg. mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht)
200893
Unterposition
Preiselbeeren "Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos" und Moosbeeren "Vaccinium vitis-idaea", zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, a.n.g.
Preiselbeeren und Moosbeeren "Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea", zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zusatz von Alkohol, mit einem Zuckergehalt von > 9 GHT und mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von <= 11,85 % mas (ausg. mit Zucker haltbar gemacht, jedoch nicht in Sirup eingelegt, sowie Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt)
Saftauszüge aus Früchten und Gemüse
2009
Position
Fruchtsäfte, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäfte, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
200911
Unterposition
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, gefroren
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, gefroren, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C (ausg. mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
200931
Unterposition
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C (ausg. Mischungen und Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend (ausg. Mischungen sowie Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend sowie Mischungen und Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C (ausg. gefroren sowie mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C
200929
Unterposition
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 bei 20°C
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, gefroren, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, gefroren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, gefroren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C (ausg. mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C (ausg. gefroren)
200919
Unterposition
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ausg. gefroren sowie mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C)
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. gefroren)
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. gefroren)
Orangensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. gefroren)
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen sowie Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend (ausg. Mischungen sowie Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend sowie Mischungen und Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
200941
Unterposition
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C
Ananassaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, mit Zusatz von Zucker (ohne Zusatz von Alkohol)
Ananassaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, (ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetztem Zucker enthaltend sowie Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
200939
Unterposition
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 bei 20°C (ausg. Mischungen sowie Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen sowie Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
200950
Unterposition
Tomatensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Tomatensaft mit einem Trockenmassegehalt von < 7%, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, zugesetzten Zucker enthaltend
Tomatensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetzten Zucker von <= 30 GHT
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
Zitronensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend (ausg. Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ausg. Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetztem Zucker enthaltend sowie Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
200949
Unterposition
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 bei 20°C
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht
Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 18 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Apfelsaft, ungegoren, mit einem Brixwert von > 20 und <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht, mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT oder ohne Zusatz von Zucker (ohne Zusatz von Alkohol)
200981
Unterposition
Saft aus Preiselbeeren "Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos" oder Moosbeeren "Vaccinium vitis-idaea", ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ohne Zusatz von Alkohol)
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 18 € für 100 kg Eigengewicht, konzentriert
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 18 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. konzentriert)
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT, konzentriert
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. konzentriert)
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 30 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
200971
Unterposition
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C
Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren "Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea", ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ohne Zusatz von Alkohol)
Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren "Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea", ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ohne Zusatz von Alkohol)
Saft aus der Frucht der Art Vaccinium macrocarpon, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C (ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol)
Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren "Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea", ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ohne Zusatz von Alkohol)
Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren "Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea", ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ohne Zusatz von Alkohol)
Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren "Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea", ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, mit Zusatz von Zucker (ohne Zusatz von Alkohol)
200969
Unterposition
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 30 bei 20°C
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 22 € für 100 kg Eigengewicht
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 22 € für 100 kg Eigengewicht
200961
Unterposition
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 30 bei 20°C
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 30 bei 20°C und mit einem Wert von > 18 € für 100 kg Eigengewicht
Traubensaft, einschl. Traubenmost, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 30 bei 20°C und mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht
200979
Unterposition
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 bei 20°C
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 22 € für 100 kg Eigengewicht
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 22 € für 100 kg Eigengewicht
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, zugesetzten Zucker enthaltend
Apfelsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend)
Saft aus Früchten oder Gemüsen, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C (ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol sowie Mischungen, Saft aus Zitrusfrüchten, Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, Ananas-, Tomaten-, Traubensaft einschl. Traubenmost, Apfel-, Birnen-, Kirsch-, Preisel- und Moosbeerensaft)
200990
Unterposition
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Mischungen aus Apfel- und Birnensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 22 € für 100 kg Eigengewicht
Kirschsaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, mit Zusatz von Zucker (ohne Zusatz von Alkohol)
Saft aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, mit Zusatz von Zucker (ausg. Mischungen oder mit Zusatz von Alkohol)
Saft aus Früchten oder Gemüsen, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit Zusatz von Zucker (ausg. Mischungen oder mit Zusatz von Alkohol sowie Saft aus Zitrusfrüchten, Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, Ananas-, Tomaten-, Traubensaft einschl. Traubenmost, Apfel-, Preiselbeer-, Moosbeeren-, Birnen- und Kirschsaft)
Saft aus Früchten oder Gemüsen, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ausg. Mischungen oder mit Zusatz von Alkohol sowie Saft aus Zitrusfrüchten, Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, Ananas-, Tomaten-, Traubensaft einschl. Traubenmost, Apfel-, Preiselbeer-, Moosbeeren- und Birnensaft)
Kirschsaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C (ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol)
Saft aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C (ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol sowie Mischungen)
Birnensaft, ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 22 € für 100 kg Eigengewicht (ohne Zusatz von Alkohol)
Saft aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen)
Saft aus Früchten oder Gemüsen, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen sowie Saft aus Zitrus-, Passions-, Mango-, Mangostan-, Papaya-, Jackfrüchten, Guaven, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Sapotpflaumen, Karambolen oder Pitahayas, Ananas-, Tomaten-, Trauben‑, Apfel-, Preiselbeer-, Moosbeeren- und Birnensaft)
Saft aus Guaven, Mangofrüchten, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ohne Zusatz von Alkohol und ausg. Mischungen)
Saft aus Früchten oder Gemüsen, ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ohne Zusatz von Alkohol sowie ausg. Mischungen und Saft aus Zitrusfrüchten, Guaven, Mango-, Mangostanfrüchten, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen oder Pitahayas, Ananas-, Tomaten-, Traubensaft einschl. Traubenmost, Apfel- und Birnensaft)
Birnensaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 18 € für 100 kg Eigengewicht, mit Zusatz von Zucker (ohne Zusatz von Alkohol)
Saft aus Preiselbeeren oder Moosbeeren "Vaccinium oxycoccos, Vaccinium vitis-idaea", ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C (ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol)
200989
Unterposition
Saft aus Früchten oder Gemüsen, ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ohne Zusatz von Alkohol sowie ausg. Mischungen und Saft aus Zitrusfrüchten, Ananas-, Tomaten-, Traubensaft einschl. Traubenmost, Apfel-, Preiselbeer- und Moosbeerensaft)
Birnensaft, ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 22 € für 100 kg Eigengewicht (ohne Zusatz von Alkohol)
Mischungen aus Apfel- und Birnensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 22 € für 100 kg Eigengewicht
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen aus Apfel- und Birnensaft)
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen aus Apfel- und Birnensaft)
Birnensaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ohne Zusatz von Alkohol)
Birnensaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ohne Zusatz von Alkohol)
Birnensaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C (ohne Zusatz von Zucker oder Alkohol)