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HS Code "gr" Suchergebnisse (200)
Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht
Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht
Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch
Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen sowie Gräser, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch (ausg. Weihnachtsbäume und Zweige von Nadelgehölzen)
Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen sowie Gräser, zu Binde- oder Zierzwecken, getrocknet
Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Knospen sowie Gräser, zu Binde- oder Zierzwecken, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet (ausg. getrocknet)
Pampelmusen und Grapefruits, frisch oder getrocknet
Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet (ausg. Orangen, Zitronen "Citrus limon, Citrus limonum", Limetten "Citrus aurantifolia, Citrus latifolia", Pampelmusen, Grapefruits, Mandarinen, einschl. Tangerinen und Satsumas sowie Clementinen, Wilkings und ähnl. Kreuzungen von Zitrusfrüchten)
Tee, grün "unfermentiert", in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von <= 3 kg
Tee, grün "unfermentiert", in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 3 kg
Grobgrieß, Feingrieß und Pellets, von Getreide
Grobgrieß, Feingrieß und Pellets, von Getreide
Grobgrieß und Feingrieß, von Weizen
Grobgrieß und Feingrieß, von Hartweizen
Grobgrieß und Feingrieß, von Weichweizen und Spelze
Grobgrieß und Feingrieß, von Mais
Grobgrieß und Feingrieß, von Mais, mit einem Fettgehalt von <= 1,5 GHT
Grobgrieß und Feingrieß, von Mais, mit einem Fettgehalt von > 1,5 GHT
Grobgrieß und Feingrieß, von Getreide (ausg. Weizen und Mais)
Grobgrieß und Feingrieß, von Roggen oder Gerste
Grobgrieß und Feingrieß, von Hafer
Grobgrieß und Feingrieß, von Reis
Grobgrieß und Feingrieß, von Getreide (ausg. Weizen, Hafer, Mais, Reis, Roggen und Gerste)
Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln
Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln
Mehl, Grieß und Pulver von Kartoffeln
Flocken, Granulat und Pellets, von Kartoffeln
Mehl, Grieß und Pulver von Erbsen, Bohnen, Linsen und anderen getrockneten Hülsenfrüchten der Pos. 0713, von Sagomark und von Maniok, Pfeilwurz und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnl. Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Pos. 0714 sowie von Erzeugnissen des Kapitels 8 "genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen"
Mehl, Grieß und Pulver von Erbsen, Bohnen, Linsen und anderen getrockneten Hülsenfrüchten der Pos. 0713, von Sagomark und von Maniok, Pfeilwurz und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnl. Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Pos. 0714 sowie von Erzeugnissen des Kapitels 8 "genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen"
Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8 "genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen"
Mehl, Grieß und Pulver von Bananen
Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8 "genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen" (ausg. Bananen)
Sonnenblumenkerne, auch geschrotet
Sonnenblumenkerne, auch geshrotet, geschält sowie ungeschält und grau-weiß gestreift (ausg. zur Aussaat)
Sonnenblumenkerne, auch geschrotet (ausg. zur Aussaat, geschält und grauweiß gestreift)
Fette und Öle tierischen oder pflanzlichen Ursprungs sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von ungenießbaren Fraktionen verschiedener Fette und Öle, a.n.g.
Yellow grease genannte ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen Fetten und Ölen oder von tierischen und pflanzlichen Fetten und Ölen sowie deren Fraktionen
Würste und ähnl. Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut, einschl. Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse
Würste und ähnl. Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut, einschl. Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse
Würste und ähnl. Erzeugnisse, aus Lebern, einschl. Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse
Würste und ähnl. Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut, einschl. Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse (ausg. aus Lebern sowie Rohwürste, ungekocht)
Weißzucker ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf den Trockenstoff, einer Polarisation von >= 99,5 Grad entspricht
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnl. Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg (ausg. Kakaopulver)
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnl. Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg, mit einem Gehalt an Kakaobutter von >= 31 GHT oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von >= 31 GHT (ausg. Kakaopulver)
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnl. Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg, mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von >= 25 GHT, jedoch < 31 GHT (ausg. Kakaopulver)
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnl. Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg, mit einem Gehalt an Kakaobutter von >= 18 GHT, jedoch < 31 GHT (ausg. Kakaopulver)
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnl. Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg, mit einem Gehalt an Kakaobutter von < 18 GHT (ausg. Kakaopulver, Kakaoglasur sowie chocolate-milk-crumb genannte Zubereitungen)
Zuckerwaren, kakaohaltig sowie entsprechende kakaohaltige Zubereitungen auf der Grundlage von Zuckeraustauschstoffen
Malzextrakt sowie Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g.; Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g.
Malzextrakt sowie Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g.; Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g.
Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g. sowie Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g., zur Ernährung von Kindern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Mischungen und Teig aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g. sowie Mischungen und Teig aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g., zum Herstellen von Backwaren der Pos. 1905
Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g. sowie Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g. (ausg. zur Ernährung von Kindern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf sowie Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren der Pos. 1905)
Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, kein Milchfett, keine Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend, oder < 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend, ohne oder mit Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao (ausg. Malzextrakt sowie zur Kinderernährung, in Aufmachung für den Einzelverkauf, Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren und in Pulverform aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401-0404)
Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit Gehalt an Kakao von < 40 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao sowie Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der Pos. 0401 bis 0404, ohne oder mit Gehalt an Kakao < 5 GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g. (ausg. Malzextrakt sowie zur Ernährung von Kindern, in Aufmachung für den Einzelverkauf und Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren und Waren der Unterpos. 19019091 und 19019095)
Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form von Flocken, Graupen, Perlen, Krümeln und dergl.
Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form von Flocken, Graupen, Perlen, Krümeln und dergl.
Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt "z.B. Cornflakes" sowie Getreide (ausg. Mais) in Form von Körnern oder in Form von Flocken oder anders bearbeiteten Körnern (ausg. Mehl, Grütze und Grieß), vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, a.n.g.
Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt "z.B. Cornflakes" sowie Getreide (ausg. Mais) in Form von Körnern oder in Form von Flocken oder anders bearbeiteten Körnern (ausg. Mehl, Grütze und Grieß), vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, a.n.g.
Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt, auf der Grundlage von Mais "z.B. Cornflakes"
Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt, auf der Grundlage von Reis
Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (ausg. auf der Grundlage von Mais oder Reis)
Zubereitungen nach Art der "Müsli" auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken
Lebensmittelzubereitungen, aus nichtgerösteten Getreideflocken oder aus Mischungen von nichtgerösteten und gerösteten Getreideflocken oder aufgeblähtem Getreide, auf der Grundlage von Mais (ausg. Zubereitungen nach Art der "Müsli" auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken)
Lebensmittelzubereitungen, aus nichtgerösteten Getreideflocken oder aus Mischungen von nichtgerösteten und gerösteten Getreideflocken oder aufgeblähtem Getreide, auf der Grundlage von Reis (ausg. Zubereitungen nach der Art "Müsli" auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken)
Lebensmittelzubereitungen, aus nichtgerösteten Getreideflocken oder aus Mischungen von nichtgerösteten und gerösteten Getreideflocken oder aufgeblähtem Getreide (ausg. auf der Grundlage von Mais oder Reis sowie Zubereitungen nach der Art der "Müsli" auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken)
Getreide (ausg. Mais) in Form von Körnern oder in Form von Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, a.n.g. (ausg. Mehl, Grütze und Grieß, Lebensmittel durch Aufblähen oder Rösten zubereitet, Lebensmittelzubereitungen aus nichtgerösteten Getreideflocken, Lebensmittelzubereitungen aus Mischungen von nichtgerösteten und gerösteten Getreideflocken oder aufgeblähtem Getreide sowie Bulgur-Weizen)
Reis, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, a.n.g. (ausg. Mehl, Grütze und Grieß, Lebensmittel durch Aufblähen oder Rösten zubereitet, Lebensmittelzubereitungen aus nichtgerösteten Getreideflocken sowie Lebensmittelzubereitungen aus Mischungen von nichtgerösteten und gerösteten Getreideflocken oder aufgeblähtem Getreide)
Getreide in Form von Körnern oder in Form von Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, a.n.g. (ausg. Reis und Mais, Mehl, Grütze und Grieß, Lebensmittel durch Aufblähen oder Rösten zubereitet, Lebensmittelzubereitungen aus nichtgerösteten Getreideflocken, Lebensmittelzubereitungen aus Mischungen von nichtgerösteten und gerösteten Getreideflocken oder aufgeblähtem Getreide sowie Bulgur-Weizen)
Kartoffeln, zubereitet oder haltbar gemacht, in Form von Mehl, Grieß oder Flocken, gefroren
Kartoffeln, zubereitet oder haltbar gemacht (anders als mit Essig oder Essigsäure), gefroren (ausg. nur gegart oder in Form von Mehl, Grieß oder Flocken)
Erbsen "Pisum sativum" und grüne Bohnen "Phaseolus-Arten", zubereitet oder haltbar gemacht (anders als mit Essig oder Essigsäure), gefroren
Gemüse und Mischungen von Gemüsen, zubereitet oder haltbar gemacht (anders als mit Essig oder Essigsäure), gefroren (ausg. mit Zucker haltbar gemacht sowie Tomaten, Pilze, Trüffeln, Kartoffeln, Zuckermais "Zea mays var. saccharata", Sauerkraut, Kapern, Oliven, Erbsen "Pisum sativum", grüne Bohnen "Phaseolus-Arten" und nur gegarte Zwiebeln, je für sich)
Kartoffeln in Form von Mehl, Grieß oder Flocken, ungefroren
Kartoffeln, zubereitet oder haltbar gemacht (anders als mit Essig oder Essigsäure), ungefroren (ausg. in Form von Mehl, Grieß oder Flocken sowie in dünnen Scheiben, in Fett oder Öl gebacken, auch gesalzen oder aromatisiert, in luftdicht verschlossenen Verpackungen, zum unmittelbaren Genuss geeignet)
Segmente von Pampelmusen und Grapefruits, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg
Zitrusfrüchte, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg (ausg. Mandarinen, einschl. Tangerinen und Satsumas, Clementinen, Wilkings und andere ähnl. Kreuzungen von Zitrusfrüchten sowie Segmente von Pampelmusen und Grapefruits)
Segmente von Pampelmusen und Grapefruits, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg
Zitrusfrüchte, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. Mandarinen, einschl. Tangerinen und Satsumas, Clementinen, Wilkings und andere ähnl. Kreuzungen von Zitrusfrüchten sowie Segmente von Pampelmusen und Grapefruits)
Mischungen von Früchten, Schalenfrüchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, Erdnüssen und anderen Samen, Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010 sowie mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, mit Zucker haltbar gemacht, jedoch nicht in Sirup eingelegt, sowie Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten, durch Kochen hergestellt)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 1 kg (ausg. Mischungen von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Früchten, bei denen das Gewicht keines Anteils > 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. Mischungen von Schalenfrüchten, von tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Mischungen, bei denen das Gewicht keines Anteils > 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 5 kg, a.n.g. (ausg. Mischungen aus Schalenfrüchten, tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen und sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 4,5 und < 5 kg, a.n.g. (ausg. Mischungen aus Schalenfrüchten, tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen der Gattungen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20 mit einem Gehalt von >= 50 GHT, Erdnüssen und anderen Samen sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Mischungen von Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von < 4,5 kg, a.n.g. (ausg. Mischungen aus Schalenfrüchten, tropischen Früchten und tropischen Früchten/Nüssen der Gattungen gemäß Zusätzlichen Anmerkungen 7 und 8 zu Kapitel 20, Erdnüssen und anderen Samen sowie Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nichtgerösteter Getreideflocken der Unterposition 19042010)
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 bei 20°C
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT
Pampelmusensaft oder Grapefruitsaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C (ausg. mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C (ausg. Mischungen und Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend (ausg. Mischungen sowie Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend sowie Mischungen und Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend (ausg. Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 20 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetztem Zucker enthaltend sowie Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 20 bei 20°C (ausg. Mischungen sowie Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen sowie Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. Mischungen sowie Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend (ausg. Mischungen sowie Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von > 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetzten Zucker enthaltend sowie Mischungen und Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30 GHT (ausg. Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30 GHT (ausg. Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Saft aus Zitrusfrüchten, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von > 20 jedoch <= 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 30 € für 100 kg Eigengewicht (ausg. zugesetztem Zucker enthaltend sowie Mischungen sowie Zitronensaft, Orangensaft und Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits)
Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Kaffee oder auf der Grundlage von Kaffee
Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Kaffee
Zubereitungen auf der Grundlage von Kaffee
Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate
Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Tee oder Mate
Zubereitungen auf der Grundlage von Tee oder Mate
Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen; Lebensmittel in Form von Zubereitungen aus einer fein homogenisierten Mischung mehrerer Grundstoffe, wie Fleisch, Fisch, Gemüse oder Früchten, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g
Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen; Lebensmittel in Form von Zubereitungen aus einer fein homogenisierten Mischung mehrerer Grundstoffe, wie Fleisch, Fisch, Gemüse oder Früchten, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g
Lebensmittel in Form von Zubereitungen aus einer fein homogenisierten Mischung mehrerer Grundstoffe, wie Fleisch, Fisch, Gemüse oder Früchten, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g
Grappa, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l
Traubentrester, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l (ausg. Grappa)
Grappa, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l
Traubentrester, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l (ausg. Grappa)
"single-grain'- Scotch Whisky und "blended-grain'-Scotch Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l
"single-grain'- Scotch Whisky und "blended-grain'-Scotch Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l
"Scotch"-Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 2 l (ausg. "single malt"-Whisky, "blended malt'-Whisky, "single-grain"-Whisky und "blended-grain"-Whisky)
"Scotch"-Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l (ausg. "single malt"-Whisky, "blended malt'-Whisky, "single-grain"-Whisky und "blended-grain"-Whisky)
Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder von anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben [Grammeln]
Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder von anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben [Grammeln]
Mehl und Pellets von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen, ungenießbar; Grieben [Grammeln]
Grafit, natürlich
Grafit, natürlich
Grafit, natürlich, in Pulverform oder in Flocken
Grafit, natürlich (ausg. in Pulverform oder in Flocken)
Quarz (ausg. Quarzsande); Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
Quarz (ausg. Quarzsande); Quarzite, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten
Bimsstein; Schmirgel; natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifmittel, auch wärmebehandelt
Bimsstein; Schmirgel; natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifmittel, auch wärmebehandelt
Schmirgel; natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifmittel, auch wärmebehandelt
Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten; Schieferpulver und Schieferabfälle
Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten; Schieferpulver und Schieferabfälle
Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein mit einem Schüttgewicht von >= 2,5, und Alabaster, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten (ausg. in Form von Körnungen, Splitter oder Mehl)
Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein mit einem Schüttgewicht von >= 2,5, und Alabaster, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten (ausg. in Form von Körnungen, Splitter oder Mehl)
Marmor und Travertin, roh oder grob behauen
Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein mit einem Schüttgewicht von >= 2,5, und Alabaster, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten (ausg. in Form von Körnungen, Splitter oder Mehl sowie Marmor und Travertin)
Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen, rechteckigen Platten (ausg. in Form von Körnungen, Splitter oder Mehl oder mit den bereits charakteristischen Merkmalen von Pflastersteinen, Bordsteinen oder Pflasterplatten sowie Werksteine aus Kalkstein mit einem Schüttgewicht von >= 2,5)
Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen, rechteckigen Platten (ausg. in Form von Körnungen, Splitter oder Mehl oder mit den bereits charakteristischen Merkmalen von Pflastersteinen, Bordsteinen oder Pflasterplatten sowie Werksteine aus Kalkstein mit einem Schüttgewicht von >= 2,5)
Granit, roh oder grob behauen (ausg. mit den bereits charakteristischen Merkmalen von Pflastersteinen, Bordsteinen oder Pflasterplatten)
Granit, durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten (ausg. mit den bereits charakteristischen Merkmalen von Pflastersteinen, Bordsteinen oder Pflasterplatten)
Sandstein, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten (ausg. mit den bereits charakteristischen Merkmalen von Pflastersteinen, Bordsteinen oder Pflasterplatten)
Porphyr, Basalt und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten (ausg. in Form von Körnungen, Splitter oder Mehl oder mit den bereits charakteristischen Merkmalen von Pflastersteinen, Bordsteinen oder Pflasterplatten sowie Werksteine aus Kalkstein mit einem Schüttgewicht von >= 2,5, Granit und Sandstein)
Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein "Flintstein" und Kiesel, auch wärmebehandelt; Makadam aus Schlacken und ähnl. Industrieabfällen, auch mit den im ersten Teil dieser Pos. aufgeführten Stoffen vermischt; Teermakadam; Körnungen [Granalien], Splitter und Mehl von Steinen der Pos. 2515 und 2516, auch wärmebehandelt
Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein "Flintstein" und Kiesel, auch wärmebehandelt; Makadam aus Schlacken und ähnl. Industrieabfällen, auch mit den im ersten Teil dieser Pos. aufgeführten Stoffen vermischt; Teermakadam; Körnungen [Granalien], Splitter und Mehl von Steinen der Pos. 2515 und 2516, auch wärmebehandelt
Körnungen [Granalien], Splitter und Mehl, auch wärmebehandelt, aus Marmor
Dolomit, auch gebrannt oder gesintert, auch zerkleinert, einschl. Dolomit, grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten sowie Dolomitstampfmasse (ausg. zerkleinerter Dolomit für den Beton-, Wege- oder Bahnbau)
Dolomit, auch gebrannt oder gesintert, auch zerkleinert, einschl. Dolomit, grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten sowie Dolomitstampfmasse (ausg. zerkleinerter Dolomit für den Beton-, Wege- oder Bahnbau)
Dolomit, naturroh, ungebrannt oder ungesintert, einschl. Dolomit, grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten (ausg. zerkleinerter Dolomit für den Beton-, Wege- oder Bahnbau)
Speckstein, natürlich, und Talk, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder quadratischen oder rechteckigen Platten; Talkum
Speckstein, natürlich, und Talk, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder quadratischen oder rechteckigen Platten; Talkum
Speckstein, natürlich, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder quadratischen oder rechteckigen Platten sowie Talk, ungemahlen oder unzerkleinert
Schlacke, granuliert "Schlackensand", aus der Eisen- und Stahlherstellung
Schlacke, granuliert "Schlackensand", aus der Eisen- und Stahlherstellung
Schlacken, Zunder und andere Abfälle aus der Eisen- und Stahlherstellung (ausg. granulierte Schlacke)
Schlacken, Zunder und andere Abfälle aus der Eisen- und Stahlherstellung (ausg. granulierte Schlacke)
Schlacken, Zunder und andere Abfälle aus der Eisen- und Stahlherstellung (ausg. granulierte Schlacke, Abfälle, geeignet zur Wiedergewinnung von Eisen oder Mangan)
Schlacken und Aschen, einschl. Seetangasche; Aschen und Rückstände vom Verbrennen von Siedlungsabfällen (ausg. Schlacken, einschl. granulierte Schlacke, aus der Eisen- und Stahlherstellung sowie Aschen und Rückstände, die Arsen, Metalle oder Metallverbindungen enthalten)
Schlacken und Aschen, einschl. Seetangasche; Aschen und Rückstände vom Verbrennen von Siedlungsabfällen (ausg. Schlacken, einschl. granulierte Schlacke, aus der Eisen- und Stahlherstellung sowie Aschen und Rückstände, die Arsen, Metalle oder Metallverbindungen enthalten)
Schlacken und Aschen, einschl. Seetangasche (ausg. Schlacken, einschl. granulierte Schlacke, aus der Eisen- und Stahlherstellung, Aschen und Rückstände, die Arsen, Metalle oder Metallverbindungen enthalten sowie solche vom Verbrennen von Siedlungsabfällen)
Asphaltmastix, Verschnittbitumen und andere bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech
Asphaltmastix, Verschnittbitumen und andere bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech
Empfängnisverhütungsmittel, chemisch, auf der Grundlage von Hormonen, Prostaglandinen, Thromboxanen, Leukotrienen, deren Derivaten und strukturverwandten Verbindungen oder von Spermiziden
Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, einschl. Farbstoffauszüge (ausg. Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 und 3215)
Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, einschl. Farbstoffauszüge (ausg. Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 und 3215)
Farbstoffe pflanzlichen Ursprungs, einschl. Farbstoffauszüge, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen auf der Grundlage von Farbstoffen pflanzlichen Ursprungs, von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 und 3215)
Farbstoffe tierischen Ursprungs, einschl. Farbstoffauszüge (ausg. Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen auf der Grundlage von Farbstoffen tierischen Ursprungs, von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 und 3215)
Farbmittel, synthetisch organisch, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, auf Grundlage von synthetischen organischen Farbmitteln (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 und 3215); synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich
Farbmittel, synthetisch organisch, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, auf Grundlage von synthetischen organischen Farbmitteln (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 und 3215); synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich
Dispersionsfarbstoffe, synthetisch, organisch; Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, auf der Grundlage von synthetischen organischen Dispersionsfarbstoffen (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 und 3215)
Säurefarbstoffe, synthetisch, organisch, auch metallisiert, und synthetische organische Beizenfarbstoffe; Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, auf der Grundlage von synthetischen organischen Säure- oder Beizenfarbstoffen (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 und 3215)
Küpenfarbstoffe, synthetisch, organisch "einschl. der in diesem Zustand als Pigmente verwendbaren"; Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, auf der Grundlage von synthetischen organischen Küpenfarbstoffen (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 und 3215)
Farbmittel, synthetisch, organisch (ausg. Dispersions-, Säure-, Beizen-, basische, Direkt-, Küpen- und Reaktivfarbstoffe sowie organische Pigmente); Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, auf Grundlage dieser Farbmittel (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 und 3215); Mischungen von Farbmitteln aus mehreren der Unterpos. 320411 bis 320419
Farblacke (ausg. China- oder Japanlack sowie Lackfarben); Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, auf der Grundlage von Farblacken (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 und 3215)
Farbmittel, anorganisch oder mineralisch, a.n.g.; Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, auf der Grundlage von anorganischen oder mineralischen Farbmitteln (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 und 3215); anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich
Farbmittel, anorganisch oder mineralisch, a.n.g.; Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, auf der Grundlage von anorganischen oder mineralischen Farbmitteln (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 und 3215); anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich
Pigmente und Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, auf der Grundlage von Titandioxid, mit einem Gehalt an Titandioxid von >= 80 GHT, bezogen auf die Trockensubstanz (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 und 3215)
Pigmente und Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, auf der Grundlage von Titandioxid, mit einem Gehalt an Titandioxid von < 80 GHT, bezogen auf die Trockensubstanz (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 und 3215)
Farbmittel, anorganisch oder mineralisch, a.n.g.; Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, auf der Grundlage von anorganischen oder mineralischen Farbmitteln, a.n.g. (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 und 3215 sowie anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art)
Farbmittel, anorganisch oder mineralisch, a.n.g.; Zubereitungen auf der Grundlage von anorganischen oder mineralischen Farbmitteln, von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, a.n.g. (ausg. Zubereitungen der Positionen 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 und 3215 sowie anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art und Magnetit)
Pigmente, zubereitet, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnl. Zubereitungen von der in der Keramikindustrie, Emaillierindustrie oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte oder anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken
Pigmente, zubereitet, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnl. Zubereitungen von der in der Keramikindustrie, Emaillierindustrie oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte oder anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken
Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken
Glas in Form von Flocken mit einer Länge von 0,1 mm bis 3,5 mm und einer Dicke von 2 Mikrometer bis 5 Mikrometer und Glas in Forù von Pulver oder Granalien, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT oder mehr (ausg. Überfangglas)
Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken (ausg. Überfangglas, Glas in Form von Flocken mit einer Länge von 0,1 mm bis 3,5 mm und einer Dicke von 2 Mikrometer bis 5 Mikrometer sowie Glas in Form von Pulver oder Granalien mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von >= 99 GHT)
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nichtwässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen von Erzeugnissen der Pos. 3901 bis 3913 in flüchtigen organischen Lösemitteln, mit einem Anteil des Lösemittels von > 50 GHT (ausg. Lösungen von Collodium)
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nichtwässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen von Erzeugnissen der Pos. 3901 bis 3913 in flüchtigen organischen Lösemitteln, mit einem Anteil des Lösemittels von > 50 GHT (ausg. Lösungen von Collodium)
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von Polyestern, in einem nichtwässrigen Medium dispergiert oder gelöst, und Lösungen auf der Grundlage von Polyestern in flüchtigen organischen Lösemitteln, mit einem Anteil des Lösemittels von > 50 GHT
Lösungen auf der Grundlage von Polyestern in flüchtigen organischen Lösemitteln, mit einem Anteil des Lösemittels von > 50 GHT
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von Polyestern, in einem nichtwässrigen Medium dispergiert oder gelöst
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren, in einem nichtwässrigen Medium dispergiert oder gelöst, und Lösungen auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren in flüchtigen organischen Lösemitteln, mit einem Anteil des Lösemittels von > 50 GHT
Lösungen auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren in flüchtigen organischen Lösemitteln, mit einem Anteil des Lösemittels von > 50 GHT
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren, in einem nichtwässrigen Medium dispergiert oder gelöst
Anstrichfarben und Lacke auf Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nichtwässrigen Medium dispergiert oder gelöst, und Lösungen von Erzeugnissen der Pos. 3901 bis 3913 in flüchtigen organischen Lösemitteln, mit Anteil des Lösemittels von > 50 GHT (ausg. auf Grundlage von Polyestern und Acryl- oder Vinylpolymeren sowie Lösungen von Collodium)
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren, in einem nichtwässrigen Medium dispergiert oder gelöst (ausg. auf der Grundlage von Polyestern und Acryl- oder Vinylpolymeren)
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nichtwässrigen Medium dispergiert oder gelöst
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst (ausg. auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren)
Anstrichfarben und Lacke (ausg. auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, die in einem Medium dispergiert oder gelöst sind); zubereitete Wasserpigmentfarben von der für die Lederzurichtung verwendeten Art
Anstrichfarben und Lacke (ausg. auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, die in einem Medium dispergiert oder gelöst sind); zubereitete Wasserpigmentfarben von der für die Lederzurichtung verwendeten Art
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von trocknenden Ölen
Anstrichfarben und Lacke (ausg. von trocknenden Ölen sowie auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, die in einem Medium dispergiert oder gelöst sind); zubereitete Wasserpigmentfarben von der für die Lederzurichtung verwendeten Art
Mischungen von Riechstoffen und Mischungen, einschl. alkoholhaltige Lösungen, auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art
Mischungen von Riechstoffen und Mischungen, einschl. alkoholhaltige Lösungen, auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art; andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art
Mischungen von Riechstoffen und Mischungen, einschl. alkoholhaltige Lösungen, auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie verwendeten Art sowie andere Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen der für die Herstellung von Getränken verwendeten Art
Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten, mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 0,5% vol, von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art
Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder < 1,5 GHT Milchfett, < 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, < 5 GHT Glucose oder < 5 GHT Stärke enthaltend, von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art (ausg. mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 0,5% vol)
Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten, >= 1,5 GHT Milchfett, >= 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, >= 5 GHT Glucose oder >= 5 GHT Stärke enthaltend, von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art (ausg. mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von > 0,5% vol)
Mischungen von Riechstoffen und Mischungen, einschl. alkoholhaltige Lösungen, auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Getränkeindustrie verwendeten Art sowie Zubereitungen auf der Grundlage von Riechstoffen von der in der Getränkeindustrie verwendeten Art (ausg. Zubereitungen die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten)
Mischungen von Riechstoffen und Mischungen, einschl. alkoholhaltige Lösungen, auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Lebensmittelindustrie verwendeten Art
Mischungen von Riechstoffen und Mischungen, einschl. alkoholhaltige Lösungen, auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art (ausg. Lebensmittel- oder Getränkeindustrie)