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Übersicht Embargo- und Sanktionslisten



Länderbezogen

Eine Übersicht als PDF erhalten Sie auf der Seite:
Länderbezogenen Embargos

Weitere Informationen zu den Ländern und Ansprechpartner finden auf den Seiten des Zolls:
Details Embargoländer
Embargos bzw. Sanktionen sind ein Verbot, bestimmte Waren an Länder- oder Personen/Organisationen auszuführen. Embargolisten können beispielsweise umfassen:

  • Rohstoffe, Chemikalien, Drogenausgangsstoffe
  • Dual-Use Güter, Waffen
  • Technologie
  • Luxusgüter

  • Darüber hinaus aber auch:

  • Zahlungen/Finanztransaktionen/Investitionen
  • Dienstleistungen

  • Wer muss prüfen?

    Geschäfte mit sanktionierten Personen und Institutionen sind strafbar (§34 AWG), jedes Unternehmen muss diese Regelungen umsetzen.

    Da die USA Ihre Bestimmungen extraterritorial auslegen, könnten von der US-Regierung auch Strafen gegen Nicht-US Bürger ausgesprochen werden.

    Sanktionslisten gegen Personen/Organisationen

    Grundlage der verschiedenen Sanktionslisten ist zumeist die UN-Sanktionsliste. Darüber hinaus ergänzen einzelne Länder die Liste um weitere Einträge.

  • Deutschland (Finanz Sanktionsliste)
  • Großbritannien und Nordirland (HM Treasury)
  • Schweiz (SECO)
  • USA (Checkliste: Denied Persons List, Entity List, Specially Designated Nationals, Debarred Parties for Arms Exports)
  • USA (Unverified List)
  • USA (Iran and Syria Nonproliferation Act, Iran Nonproliferation Act)
  • USA (Palestinian Legislative Council)
  • Europäische Union
  • Weltbank (Ineligible Firms & Individuals)
  • United Nations (Consolidated List)


  • Frühwarnlisten

    Eine zusätzliche Empfänger-Prüfung über die nicht-öffentlichen "Frühwarnschreiben" des BMWi sind ebenfalls zu empfehlen (via Ihrer zuständigen IHK).

    Sanktionslisten gegen Personen/Organisationen - nicht-öffentliche Listen

    Verschiedene Regierungen bieten exportorientierten Unternehmen Listen an, die vor sogenannten "Beschaffern" warnen soll. Diese Listen sind nicht-öffentlich und sollten in keinem Fall öffentlich zugänglich gemacht werden.

  • Deutschland (Frühwarnschreiben)
  • Großbritannien (UK-PC, BERR)
  • JAPAN (MITI)


  • Güterlisten (Dual-Use, Waffen, etc)

    Um das friedliche Zusammenleben der Völker zu garantieren, ist eine Regulation des Handels von Waffen oder zur Waffenherstellung geeigneten Gütern unerläßlich.

  • International (Wassenaar, Nuclear Suppliers, Australische Gruppe, Missile Technology)
  • Deutschland (Ausfuhrliste)
  • USA (Commerce Control List)

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