Übersicht Embargo- und Sanktionslisten
Embargos bzw. Sanktionen sind ein Verbot, bestimmte Waren an Länder- oder Personen/Organisationen auszuführen. Embargolisten können beispielsweise umfassen:
Rohstoffe, Chemikalien, Drogenausgangsstoffe
Dual-Use Güter, Waffen
Technologie
Luxusgüter
Darüber hinaus aber auch:
Zahlungen/Finanztransaktionen/Investitionen
Dienstleistungen
Geschäfte mit sanktionierten Personen und Institutionen sind strafbar (
§34 AWG), jedes Unternehmen muss diese Regelungen umsetzen.
Da die USA Ihre Bestimmungen extraterritorial auslegen, könnten von der US-Regierung auch Strafen gegen Nicht-US Bürger ausgesprochen werden.
Eine zusätzliche Empfänger-Prüfung über die nicht-öffentlichen "Frühwarnschreiben" des BMWi sind ebenfalls zu empfehlen (via Ihrer zuständigen IHK).
Sanktionslisten gegen Personen/Organisationen - nicht-öffentliche Listen
Verschiedene Regierungen bieten exportorientierten Unternehmen Listen an, die vor sogenannten "Beschaffern" warnen soll. Diese Listen sind nicht-öffentlich und sollten in keinem Fall öffentlich zugänglich gemacht werden.
Deutschland (Frühwarnschreiben)
Großbritannien (UK-PC, BERR)
JAPAN (MITI)
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